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Allgemeine Bestimmungen

des Flying Blue-Programm

1.1 Begriffsbestimmungen

 

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Begriffe wie folgt zu verstehen, es sei denn, dass der Text im Zusammenhang eine andere Auslegung nahelegt:

’Air France’ bezeichnet die Gesellschaft Air France, eine unter französischem Recht eingetragene Aktiengesellschaft mit Sitz 45, rue de Paris, F-95747 Roissy CDG Cedex, Frankreich, und eingetragen in der Industrie- und Handelskammer in Bobigny unter der Nummer B 420 495 178.

 

’Airline-Prämie’ bezeichnet jede bei Air France, KLM, Kenya Airways, den SkyTeam-Partnern und anderen Airline-Partnern ausgegebene Classic-Prämie. Zu Airline-Prämien gehören auch Prämientickets, Prämien-Upgrades und Mehrgepäck-Prämien.

 

’Airline-Partner’ bezeichnet jede am Programm beteiligte Fluggesellschaft (mit Ausnahme der SkyTeam-Partner), für deren Dienstleistungen Prämienmeilen gesammelt werden können, und zwar gemäß den von Zeit zu Zeit bekannt gegebenen FB-Kommunikationen.

 

’Allgemeine Geschäftsbedingungen’ bezeichnet die hier behandelten, das Programm leitenden Bestimmungen.

 

'Anerkannter Flug' bezeichnet Flüge, die durch Air France, KLM, SkyTeam- Partner und Kenya Airways durchgeführt werden, für die, wie in der regelmäßig veröffentlichten FB-Kommunikation beschrieben, zugleich Status- und Prämienmeilen vergeben werden. Ausnahme hierzu sind Inlandsflüge in Frankreich von FD-Mitgliedern mit Postanschrift für FD-Kommunikation innerhalb Frankreichs oder Monacos.

 

’Classic-Prämie’ bezeichnet die Classic-Prämie, die entsprechend den Verfahrensbestimmungen aus den FB-Kommunikationen im Rahmen des Programms gegen Prämienmeilen erhalten werden kann. 

 

’Prämienmeilen’ bezeichnet die bei Air France und KLM, beim SkyTeam, bei den Airline-Partnern und den Non-Airline-Partnern entsprechend den Verfahrensbestimmungen der FB-Kommunikation erhaltenen Meilen. Prämienmeilen können für Prämien eingelöst werden.

 

’Prämien-Upgrade’ bezeichnet eine Classic-Prämie, mit der man die gebuchte und bezahlte Reiseklasse auf die nächsthöhere Reiseklasse upgraden kann.

 

’Gesellschaft’ bezeichnet Air France und KLM, die das Programm veranstalten.

 

’Kundenservicecenter’ bezeichnet jede Serviceeinheit, die von der Gesellschaft befugt ist, die Palette der Dienstleistungen anzubieten. 

 

’Antragsdatum’ bezeichnet das Datum der Unterzeichnung des Antragformulars durch den berechtigten Antragsteller oder, bei einer Beantragung via Internet oder per E-Mail, das Datum, an dem der Antrag der Gesellschaft über das Internet oder E-Mail-Anwendungen eingereicht wird. 

 

’FB’ ist die Abkürzung des Programms der Flying Blue-Vielfliegerprogramms der Gesellschaft.

 

’FB-Kommunikation’ ist die Gesamtbezeichnung folgender Kommunikationsmittel, die im Programm angewandt werden: Programmbroschüren, FB-News, FB-Briefe, FB-Website und FB-Anmeldeformulare.

 

’Gold’ bezeichnet die dritte Statuskategorie des Programms. Ein Mitglied erfüllt die Voraussetzungen für diesen Status und ist zu den entsprechenden Dienstleistungen und Vorteilen unter folgenden Bedingungen berechtigt: (i) 40.000 Statusmeilen oder 30 anerkannte Flüge innerhalb eines Kalenderjahres für Mitglieder mit einer Postanschrift für FB-Kommunikation außerhalb Frankreichs oder Monacos oder (ii) 60.000 Statusmeilen oder 30 anerkannte Flüge innerhalb eines Kalenderjahres für Mitglieder mit einer Postanschrift für FB-Kommunikation in Frankreich oder Monaco. Die mit diesem Status verbundenen Dienstleistungen und Vergünstigungen sind in den FB-Kommunikationen spezifiziert. 

 

’Ivory’ ist die Bezeichnung für den ersten oder Basisstatus des Programms. Mitglieder werden zu Anfang automatisch in diese Statuskategorie eingeteilt. Die mit diesem Status verbundenen Dienstleistungen und Vergünstigungen sind in den FB-Kommunikationen spezifiziert.

 

’KLM’ bezeichnet die ’Koninklijke Luchtvaart Maatschappij N.V’ (KLM Royal Dutch Airlines) mit Hauptsitz in Amstelveen, den Niederlanden.
 

’Mitglied’ bezeichnet ein Programmmitglied, dessen Name auf der Karte gedruckt ist und dem eine Programmeintragungsnummer gewährt worden ist. Nur Mitglieder sind zu den im Programm angebotenen Dienstleistungen und Vergünstigungen berechtigt.

 

’Mitgliedskarte’ und ’Karte’ bezeichnet die Programmmitgliedskarte, die durch die Gesellschaft nach deren Akzeptierung des Antrags auf Programmmitgliedschaft ausgegeben und verteilt wird.

 

’Meilen’ bezeichnet die Prämien- und Statusmeilen. Eine Meile ist eine Messeinheit für die Entfernung.

 

’Non-Airline-Partner’ bezeichnet einen Partner, der kein SkyTeam- oder Airline- Partner ist, für dessen Dienstleistungen jedoch Prämienmeilen erhalten oder eingelöst werden können, wie in den regelmäßig veröffentlichten FB-Kommunikationen spezifiziert.

 

’Partner’ bezeichnet SkyTeam-Partner und Kenya Airways, Airline- und Non-Airline-Partner.

 

’PIN’ bezeichnet einen persönlichen Identifizierungscode, der auf der Website den Zugang zum persönlichen Konto eines Mitglieds verschafft.

 

’Platinum’ bezeichnet den äußerst exklusiven und höchsten (vierten) Status des Programms. Ein Mitglied qualifiziert sich zu diesem Status und ist zur Inanspruchnahme der entsprechenden Dienstleistungen und Vergünstigungen berechtigt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: (i) 70.000 Statusmeilen oder 60 anerkannte Flüge innerhalb eines Kalenderjahres für Mitglieder mit einer Postanschrift für FB-Kommunikation außerhalb Frankreichs oder Monacos oder (ii) 90.000 Statusmeilen oder 60 anerkannte Flüge innerhalb eines Kalenderjahres für Mitglieder mit einer Postanschrift für FB-Kommunikation innerhalb Frankreichs oder Monacos. Die mit diesem Status verbundenen Dienstleistungen und Vergünstigungen sind in jeder FB-Kommunikationen spezifiziert.

 

’Programm’ bezeichnet das von der Gesellschaft im Jahr 2005 eingeführte Flying Blue-Treueprogramm, das darauf zielt, Mitglieder zu belohnen, die oft mit Air France, KLM, SkyTeam oder deren Airline-Partnern reisen und/oder von anerkannten Dienstleistungen der Non-Airline-Partner Gebrauch machen. 

 

’Sonderangebote’ bezeichnen spezielle und befristete Angebote, die einem Mitglied die Möglichkeit geben, zusätzliche Status- und/oder Prämienmeilen zu sammeln, eine Prämie für weniger Prämienmeilen zu bestellen oder aber zusätzliche Vergünstigungen zu benutzen. 

 

’Silver’ bezeichnet den zweiten Status im Programm. Ein Mitglied erwirbt diesen Status und hat auf die entsprechenden Dienstleistungen wie Vergünstigungen Anspruch, soweit folgende Voraussetzungen erfüllt sind: (i) 25.000 Statusmeilen oder 15 anerkannte Flüge innerhalb eines Kalenderjahres für Mitglieder mit Postanschriften für FB-Kommunikation außerhalb Frankreichs oder Monacos oder (ii) 30.000 Statusmeilen oder 15 anerkannte Flüge innerhalb eines Kalenderjahres für Mitglieder mit Postanschriften für FB-Kommunikation innerhalb Frankreichs oder Monacos. Die mit diesem Status verbundenen Dienstleistungen und Vergünstigungen sind in den FB-Kommunikation spezifiziert.

 

’SkyTeam’ steht für den Verbund von Air France und KLM mit den Airline- Partnern Aeroméxico, Alitalia, Delta, Korean Air, CSA Czech Airlines, Northwest Airlines und Continental Airlines. Die Teilnahme an diesem Verbund von Fluggesellschaften, der unter dem Namen SkyTeam bekannt ist, kann von Zeit zu Zeit Änderungen unterliegen. 

 

’Statusmeilen’ bezeichnet die Meilen, die auf den Mitgliedsstatus im Programm angerechnet werden. Diese Meilen werden auf Flügen mit Air France, KLM, anderen SkyTeam-Partnern und Kenya Airways gesammelt. Meilen, die durch den Gebrauch der Air France-Zahlungskarte ‘American Express Gold’ (nur für Kontoinhaber in Frankreich) erhalten werden, werden auch als Statusmeilen anerkannt. Mit der Verwendung der Zahlungskarte „Flying Blue American Express“ (für Kontoinhaber in den Niederlanden) gesammelte Meilen werden nur als Prämienmeilen anerkannt.

 

 

1.2 Allgemeines

 

1.2.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen das vertragliche Verhältnis dar, das zwischen der Gesellschaft und jedem individuellen Mitglied besteht. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, das Programm jederzeit ganz oder teilweise zu streichen oder zu ersetzen; sie behält sich ebenfalls vor, folgende Bestandteile jederzeit zu ändern oder zu ergänzen: das Programm selbst, die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die FB-Kommunikation, das Ansammlungsprinzip der Status- und Prämienmeilen, das Prämienprinzip, das Einlösungsprinzip der Prämienmeilen, die Teilnahme eines Partners an dem Programm oder die Verfahrensbestimmungen des Programms, wie sie in den Programmunterlagen beschrieben werden. Gegen die Gesellschaft dürfen durch Mitglieder keine Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden, die sich durch Änderungen auf Grund einschlägiger landesspezifischer Gesetze ergeben könnten. Die Bekanntmachung jeglicher Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird über FB-Kommunikation vorgenommen. Besagte allgemeine Geschäftsbedingungen sowie jegliche Änderungen gelten als akzeptiert, wenn das Mitglied die Mitgliedskarte benützt oder in irgendeiner Weise eine Prämie anfordert oder eine Vergünstigung in Anspruch nimmt, die im Rahmen des Programms angeboten werden, oder wenn keine schriftliche Beschwerde innerhalb von 30 Tagen nach einer offiziellen Mitteilung eingelegt wird. Wenn ein Mitglied Programmänderungen nicht akzeptiert, so kann es die Mitgliedschaft nach Absatz 1.2.2 aufgeben.

1.2.2 Jede Partei darf die vertragliche Vereinbarung jederzeit schriftlich kündigen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben für die weitere Durchführung maßgebend – auch nachdem die Kündigung der Vertragsbeziehung erfolgt ist. Wenn das Mitglied den Vertrag kündigt, muss es die Mitgliedskarte durchgeschnitten an die Gesellschaft zurückschicken. Bei Empfang der Karte muss die Gesellschaft die Mitgliedschaft aufheben, woraufhin ein Mitglied ab Aufhebungsdatum sechs Monate Zeit hat, um alle angesammelten Prämienmeilen einzulösen. Wenn die Gesellschaft den Vertrag kündigt, erlöschen alle Status- und Prämienmeilen mit Ablauf von sechs Monaten nach der Benachrichtigung über die Kündigung. Wenn das Mitglied Tatsachen grob falsch darstellt, Prämienregeln oder Vorschriften aus der FB-Kommunikation verletzt, oder aber Vorschriften aus Absatz 1.4.8 übertritt, so erlöschen alle Status- und Prämienmeilen, sobald die Gesellschaft die Kündigung ausgesprochen hat.

1.2.3 Die Gesellschaft wird sich im Rahmen des Möglichen bemühen, die Mitglieder vorab über eine Beendigung des Programms zu informieren.

1.2.4 Die Gesellschaft wird sich im Rahmen des Möglichen bemühen, sicherzustellen, dass als verfügbar angebotenen Prämien und Vergünstigungen sowie Möglichkeiten zum Ansammeln von Status- und Prämienmeilen auch tatsächlich verfügbar sind. Dennoch können Air France, KLM oder ihre Partner die Anzahl der angebotenen Prämien einseitig beschränken, sodass die Gesellschaft die Verfügbarkeit solcher Vergünstigungen nicht gewährleisten kann. Ein Mitglied kann also feststellen, dass ein angebotener Flug oder eine bestimmte Classic-Prämie nicht zur Verfügung steht.

1.2.5 Alle angebotenen Prämien und Vergünstigungen unterliegen Änderungen und unterschiedlicher Verfügbarkeit, einschließlich der so genannten Blackout-Daten (bestimmte Tage, an denen keine Prämien eingelöst und erhalten werden dürfen), wie in FB-Kommunikation angegeben. Lokale Beschränkungen und/oder Abänderungen können sich ergeben. Die den Mitgliedern angebotenen Prämien, Vergünstigungen und Möglichkeiten zum Sammeln von Status- und Prämienmeilen werden eventuell von Partnern zur Verfügung gestellt, mit denen die Gesellschaft zwar Vereinbarungen getroffen hat, auf deren Ausführung sie jedoch keinerlei Einfluss hat.

1.2.6 Prämien, Vergünstigungen und Möglichkeiten zum Sammeln und Einlösen von Status- und Prämienmeilen werden den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Partners unterliegen, der die angebotenen Möglichkeiten offeriert. Besagte Geschäftsbedingungen werden auf Anfrage beim jeweiligen Partner zugeschickt. Alle Air France-Flüge werden den Air France-Beförderungsbedingungen unterliegen, die auf www.airfrance.com zur Verfügung stehen. Alle KLM-Flüge werden den KLM-Beförderungsbedingungen unterliegen, die beim Bezirksgericht in Den Haag hinterlegt sind und dem Mitglied auf Anfrage zugeschickt werden.

1.2.7 Die Gesellschaft und ihre Partner behalten sich das Recht vor, Mitgliedsgruppen Sonderangebote zukommen zu lassen – und zwar auf der Basis der Programmaktivität, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Flug-, Hotelaufenthalts-, Mietwagenaktivitäten und geographische Standorte. Die Sonderangebote sind nicht in Verbindung mit anderen Angeboten gleichen Charakters nutzbar. Es kommt in einem solchen Fall jeweils das für das Mitglied vorteilhafteste Sonderangebot zur Anwendung.

1.2.8 Am 31. Dezember jedes Jahres wird der für das nächste Jahr geltende Programmstatus eines Mitglieds anhand der von 1. Januar bis zum 31. Dezember des gleichen Jahres gesammelten Statusmeilen oder anerkannten Flüge bestimmt. Dabei ist die Adresse des Mitglieds maßgebend, die in den vergangenen sechs (6) Monaten des Jahres als Postanschrift des Mitglieds für FB-Kommunikationen bekannt war. Alle angesammelten Statusmeilen und anerkannten Flüge werden, sofern in der FB-Kommunikation nicht anderweitig festgelegt, vom FB-Meilenkonto des Mitglieds abgezogen. Wenn ein Mitglied in einem Jahr keine Statusmeilen angesammelt hat, wird das Mitglied auf den Basisstatus Ivory zurückgestuft. Wenn ein Mitglied im Laufe eines Jahres zwar Statusmeilen angesammelt hat, allerdings nicht genug, um seinen aktuellen Mitgliedsstatus gemäß den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erhalten, wird das Mitglied um eine Klasse zurückgestuft.

1.2.9 Wenn ein Mitglied in einem Zeitraum von 36 Monaten keine Statusmeilen gesammelt hat, behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die Prämienmeilen zu streichen. Für die Prüfung der Verfallsfrist der Statusmeilen ist das Mitglied selbst zuständig. Wenn ein Mitglied in einem Zeitraum von 36 Monaten keine Prämienmeilen angesammelt hat, behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die Mitgliedschaft einseitig zu kündigen.

1.2.10 Kontoauszüge werden dem Mitglied auf der Basis seiner Aktivität im Programm zur Verfügung gestellt. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Zeitabstände für die Ausgabe solcher Kontoauszüge jederzeit zu ändern. Die Informationen auf den Kontoauszügen, einschließlich des Kontostandes (aber nicht beschränkt darauf), die per Post, per E-Kontoauszug, per Voice Response-System und über die Website erhalten wurde, sind unverbindlich und haben lediglich hinweisenden Charakter. Meilen können nur durch Mitglieder angesammelt werden, deren Postanschrift in dem Land ist, in dem das Programm Anwendung findet.

1.2.11 Im Todesfalle eines Mitglieds wird die Gesellschaft das Konto nach Eingang der Sterbeurkunde schließen.

 

 

1.3 Aufnahmebedingungen

 

1.3.1 Vorbehaltlich der lokalen Gesetze und, wo zutreffend, einer erforderlichen Genehmigung des gesetzlichen Vertreters oder Vormunds ist das Programm nur für natürliche Personen ab dem Alter von 2 Jahren zugänglich. Gesellschaften, Körperschaften oder andere Rechtspersonen werden von jeder Teilnahme ausgeschlossen. Ein spezielles Programm, das den Namen ‘Fréquence Jeune’ führt, wird als Alternative für Personen zwischen 2 und 24 Jahren angeboten, die ihre Postanschrift in Frankreich, Marokko, Tunesien oder den französischen Überseedepartements haben. Die besonderen Bedingungen dieses Programms sind auf Wunsch beim Kundenservicecenter erhältlich.

1.3.2 Ein Mitglied darf nur mit einem einzigen Antragsformular die Mitgliedschaft beantragen und nur ein Konto unter seinem gesetzlichen Namen führen. Im Falle etwaiger Doppelkonten wird das neueste Konto gestrichen und alle Status- und Prämienmeilen, die sich auf diesem Konto angesammelt haben, werden auf das erste Konto umgebucht. 

1.3.3 Das Konto und die Meilen, die von einem Mitglied angesammelt wurden, können auf keinen Fall umgebucht, übertragen, abgetreten, verkauft oder mit dem Meilenkonto jeglicher anderer Personen kombiniert werden– sei es unentgeltlich oder nicht –, gleichgültig ob diese Person ein Mitglied des Programms ist oder nicht; das gleiche gilt auch für jedes andere Konto des Mitglieds, mit Ausnahme anderer festgelegter Bestimmungen, die dem Mitglied offiziell mitgeteilt wurden.

1.3.4 Anerkannte Flüge, die nicht mehr als 3 Monate vor dem Tag der Unterzeichnung des Antragsformulars gebucht oder abgeflogen wurden, berechtigen zum Erhalt von Status- und/oder Prämienmeilen und können rückwirkend gemäß den entsprechenden Bestimmungen unter Artikel 1.4.6 angefordert werden.

1.3.5 Das Mitglied ist dafür verantwortlich, der Gesellschaft die korrekte Mitgliedspostanschrift für die FB-Kommunikation anzugeben. Wenn ein Mitglied eine neue Postanschrift erhält, so muss es die Gesellschaft unverzüglich entweder schriftlich oder über die Programmwebsite informieren. Diese Adressenänderung muss die Unterschrift des Mitglieds tragen oder seinen PIN-Code ausweisen, je nachdem, welcher Form des Verfahrens es sich bedient. Die Adressenänderung wird nach sechs (6) Monaten nach Bekanntgabe der Änderung für den Mitgliedsstatus im Programm wirksam.

1.3.6 Jede berechtigte Person, die sich am Programm beteiligen möchte, muss einen individuellen Antrag auf Mitgliedschaft ausfüllen und unterschreiben, den der gesetzliche Vormund oder Vertreter ebenfalls unterschreiben muss, wenn der Antragsteller minderjährig oder geschäftsunfähig ist. Von allen Personen, die ihre Mitgliedschaft im Programm beantragen, wird angenommen, dass sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und angenommen haben. 

1.3.7 Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, jeder Person die Mitgliedschaft zu verweigern, welche den Anforderungen der Teilnahme am Programm nicht genügt.

1.3.8 Jede Person deren Antrag auf Mitgliedschaft durch die Gesellschaft akzeptiert wurde, wird eine individuelle Kontomitgliedsnummer und einen persönlichen PIN-Code erhalten, die den Zugang über das Internet sowie zu jeder anderen Serviceleistung, die in der FB-Kommunikation beschrieben wird, ermöglicht. Die Mitgliedsnummer ist für jede Anfrage des Meilenkontos erforderlich. Der PIN-Code wird dem Mitglied jederzeit und exklusiv mitgeteilt. Das Mitglied ist für die Verwendung des PIN-Codes verantwortlich und darf sie keinem Dritten zugänglich machen.

 

 

1.4 Befolgung des Programms

 

1.4.1 Das Mitglied gewährleistet die Richtigkeit aller angegebenen Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Angaben zur Postanschrift und ist allein verantwortlich für jede irrtümliche, unvollständige oder überholte Information.

1.4.2 Auf Anforderung der Gesellschaft hat das Mitglied einen gültigen Identitätsnachweis vorzulegen. Verstößt es innerhalb einer angemessenen, durch die Gesellschaft festgesetzten Frist gegen diese Pflicht, so führt dies automatisch zur Aussetzung oder Kündigung der Mitgliedschaft und zum Verlust aller angesammelten Status- und Prämienmeilen. 

1.4.3 Alle Status- und Prämienmeilen sowie spätere Prämien sind ausschließlich nach den Bestimmungen und Richtlinien dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erhalten und in Anspruch zu nehmen. Die Gesellschaft trifft die endgültige Entscheidung darüber, ob eine Flugstrecke zu Prämien- oder Statusmeilen berechtigt. 

1.4.4 Status- und Prämienmeilen werden nicht für ungenutzte, beschlagnahmte, gefälschte, verlorene, überholte oder erstattete Flugtickets gewährt. Status- und Prämienmeilen werden nicht gewährt, wenn sich eine Person beim Einchecken missbräuchlich unter dem gleichen Namen wie das Mitglied ausweist.

1.4.5 Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen einer Mitgliedskarte müssen sofort dem Kundenservicecenter mitgeteilt werden. Nach Mitteilung eines Mitglieds über eine verlorene, gestohlene oder beschädigte Karte wird diese ersetzt. Die Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung für irgendeine missbräuchliche Verwendung der Karte oder für den Verstoß eines Mitglieds gegen Regelungen oder Bedingungen dieser Bestimmungen. 

1.4.6 Alle Ansprüche auf eine rückwirkende Meilengutschrift sind entweder innerhalb von 6 Monaten nach dem Flug oder der in Frage kommenden Transaktion auf dem Postweg an das Kundenservicecenter zu schicken. Rückwirkende Ansprüche gegen SkyTeam und Airline-Partner müssen (i) durch eine Kopie des Flugtickets oder elektronischen Flugtickets und (ii) das Original der Bordkarte belegt werden. Rückwirkende Ansprüche gegen Non-Airline-Partner müssen durch Vorlage des Vertrages oder der Rechnung im Original belegt werden. Überdies behält sich die Gesellschaft das Recht vor, jederzeit sämtliche Belege zum Nachweis der angesammelten Meilen zu verlangen. Rückwirkende Ansprüche können auch per Internet für Air France- und KLM-Flüge mit dem Code AF oder KL angemeldet werden. Der Rechtsweg mit Bezug auf rückwirkende Meilenguthaben ist ausgeschlossen. Belege, die an das Kundenservicecenter verschickt wurden, können nicht mehr zurückgesandt werden.

1.4.7 Verkauf, Ankauf, Vermittlung, Wiederverkauf, Tausch oder Umtausch von Status- und Prämienmeilen, Prämientickets oder Gutscheinen gegen Entgelt ist verboten. Diejenigen, die die Vorschriften verletzen, einschließlich aller Fluggäste, die von einer angekauften oder getauschten Classic-Prämie Gebrauch machen, haften für Schäden und Prozesskosten. Statusmeilen, Prämienmeilen und Prämien haben keinen Barwert und können nie in Bargeld umgewechselt werden.

1.4.8 Ein Verstoß gegen die allgemeinen Beförderungs- oder Tarifbedingungen von Air France, KLM oder eines anderen Airline-Partner, einschließlich des SkyTeams, sowie gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Airline- Partnern, kann zur Löschung des Mitgliedskontos sowie zum künftigen Ausschluss aus dem Programm, dem Verlust aller angesammelten Statusund Prämienmeilen wie auch zur Stornierung der bisher unverbrauchten Prämien, führen. Dasselbe gilt für grobe Verletzung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Missbrauch des Programms, einschließlich der Nichtbefolgung der Programmgrundsätze und -vorschriften, den Verkauf oder Tausch von Prämien oder Flugtickets und jegliche falsche sowie irreführende Tatsachendarstellung hierüber, ungehöriges Verhalten, einschließlich jeglichen unziemlichen oder belästigenden Benehmens gegenüber SkyTeam-Angestellten, ausfallendem Benehmen an Bord oder in SkyTeam-Lounges oder der Weigerung den Anweisungen von Mitarbeitern des SkyTeams Folge zu leisten.

1.4.9 Jeder schwere Verstoß gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen kann (insbesondere auch während Transit oder Reise) die Einziehung der Tickets oder Prämientickets zur Folge haben. Ebenso kann die Bezahlung des regulären Flugpreises in voller Höhe von dem Mitglied oder dem Fluggast auf jeder missbräuchlich mit Prämientickets oder Prämien zurückgelegten Strecke verlangt werden.

1.4.10 Im Zusammenhang mit der Umsetzung der für dieses Programm geltenden Geschäftsbedingungen, behält sich die Gesellschaft das Recht vor, nach eigenem Ermessen gegen das Mitglied nötigenfalls auch gerichtlich vorzugehen und vom Mitglied Schadenersatz, Rechtsanwaltshonorare und Gerichtskosten einzufordern.

 

 

1.5 Personenbezogene Daten

 

1.5.1 Personenbezogene Daten bezüglich der Teilnahme der Mitglieder am Programm werden zum Zweck der Durchführung des Programms verarbeitet und verwendet, und zwar in Übereinstimmung mit den geltenden niederländischen und französischen Datenschutzgesetzen (’Wet Bescherming Persoonsgegevens' und das französische Gesetz vom 7. Januar 1978, geändert durch das Gesetz vom 6. August 2004). KLM hat die niederländische Datenschutzbehörde (’College Bescherming Persoonsgegevens’) über die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten informiert. Air France hat sich gegenüber der französischen Datenschutzbehörde (‘Commission Nationale Informatique et Libertés’ – CNIL) ebenso verhalten. 

1.5.2 Personenbezogene Daten werden von Air France, KLM und ihre Partner zur ordnungsgemäßen Durchführung des Programms verwendet und ausgetauscht. Darüber hinaus werden Daten über Mitglieder und deren Teilnahme am Programm vertraulich zwischen Air France, KLM und ihren Partnern zu deren ausschließlichen Gebrauch übermittelt, um Produkte und Dienste anbieten zu können und um Direktmarketing oder Kommunikation zu ermöglichen. Wenn das Mitglied die Angebote von Air France, KLM und Partnern nicht erhalten möchte, so kann es unter bestimmten Voraussetzungen jederzeit Einspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu diesem Zweck erheben, indem es das Kundenservicecenter schriftlich über diesen Einspruch informiert. Bezüglich weiterer Einzelheiten weisen wir auf die KLM-Datenschutzrichtlinien unter www.klm.com, sowie auf die sicherkeits- und Datenschutzpolitik von Air France unter www.airfrance.com hin.

 

 

1.6 Überprüfung der Prämienkonten

 

1.6.1 Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, alle Konten des Programms jederzeit und ohne Benachrichtigung des Mitglieds zu prüfen, um die Einhaltung der Regelungen und Bestimmungen des Programms sowie der geltenden Beförderungs- und Tarifbedingungen zu gewährleisten. 

1.6.2 Falls eine Revision Indizien für Widersprüche oder Verstöße erkennen lässt, so kann das Verfahren der Vergabe bzw. des Erhalts von Prämien, Status- und Prämienmeilen oder der Erstellung von Kontoauszügen durch die Gesellschaft ausgesetzt werden, bis die Widersprüche und Verstöße zur Zufriedenheit der Gesellschaft geklärt sind. Bis zu dieser Aufklärung kann es Mitgliedern verboten werden, Meilen, Lounges, Prämien, Serviceleistungen oder Vergünstigungen, in Verbindung mit dem Programm nach alleinigem Ermessen der Gesellschaft festgesetzt, in Anspruch zu nehmen. 

1.6.3 Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Sicherheitsbeauftragten von Air France, KLM, SkyTeam oder jedes Airline-Partner über das erhebliche Fehlverhalten des Mitglieds oder über die Widersprüche eines Mitgliedskontos zu informieren.

1.6.4 Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, zu Revisionszwecken Informationen mit Partnern oder deren Vertretern auszutauschen. 

 

 

1.7 Haftung

1.7.1 Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, Tod, Verspätung, Körperverletzung oder Verlust, die aus oder im Zusammenhang mit Dienstleistungen, Prämien oder Vergünstigungen resultieren, gleichgültig ob sie von Air France, KLM, SkyTeam oder den Airline- oder Non-Airline- Partnern im Rahmen des Programms angeboten wurden, soweit solche Schäden oder Verluste nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Gesellschaft oder in der Absicht, Schaden herbeizuführen, oder leichtfertig und in dem Bewusstsein begangen wurden, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde; dies gilt nicht, wenn das Warschauer Abkommen (in seiner überarbeiteten Fassung) oder das Montrealer etwas anderes verfügen, je nachdem welches von beiden gilt. Jede Klage muss direkt gegen den Partner erhoben werden.

1.7.2 Unbeschadet der vorgenannten Bestimmungen 1.2 und 1.7.1 ist die Gesellschaft nicht für Verluste oder Schäden, der sich aus der Beendigung oder Änderung des Programms ergeben, oder für das Ausscheiden von Air France, KLM oder eines der Partner aus dem Programm verantwortlich. Die Gesellschaft wird sich im Rahmen des Möglichen bemühen, das Mitglied über die Änderungen oder das Ausscheiden so früh wie möglich zu informieren. 

1.7.3 Wenn die Gesellschaft oder irgendein Partner einem Mitglied eine Meilengutschrift, Prämien oder andere Vergünstigungen unberechtigt verweigert, beschränkt sich der Rechtsbehelf des Mitglieds auf die Geltendmachung des Anspruches auf die unberechtigt verweigerten Meilengutschriften, Prämien oder Vergünstigungen soweit diese verfügbar sind. Es kann auch eine andere angemessene und vergleichbare, durch die Gesellschaft bestimmte Ersatzvergünstigung angeboten werden oder nach Wahl des Mitglieds eine Gutschrift der eingelösten Prämienmeilen erfolgen. Im Falle vorgenannter unberechtigter Verweigerungen beschränkt sich die Haftung von Air France, KLM oder irgendeines Partner ausschließlich auf den Wert der betroffenen Classic-Prämie; ebenso beschränkt sich die Form der Entschädigung ausschließlich auf eine Classic-Prämie oder die Gutschrift des Wertes in Prämienmeilen.

1.7.4 Landesspezifische Gesetze und Vorschriften können die Bedingungen für die Umsetzung des Programms oder dessen Mitgliedschaft beeinflussen. Aufgrund lokaler Gesetze und Vorschriften kann es daher sein, dass die Gesellschaft die Teilnahme an diesem Programm in bestimmten Ländern oder für bestimmte Personen ganz oder teilweise nicht gewähren darf. Die Gesellschaft trägt dann keine Verantwortung, wenn sie solche örtlichen Gesetze einhält und behält sich daher das Recht vor, deswegen einem Programmmitglied zu kündigen und alle Status- und Prämienmeilen zu streichen, die das Mitglied angesammelt haben mag.

1.7.5 Das Mitglied ist ausschließlich selbst für sämtliche Forderungen verantwortlich, welche von Dritten (einschließlich der Steuerbehörden) erhoben werden und aus der Mitgliedschaft entstehen. 

 

 

2 Ansammeln von Meilen

 

2.1 Durch ein Mitglied angesammelte Meilen müssen seinem Konto gutgeschrieben werden, ohne Rücksicht auf die Identität der Person oder Rechtsperson, welche die Flugtickets oder Dienstleistungen bezahlt, vorausgesetzt, dass das Mitglied bei der Buchung, Ticketausstellung, beim Einchecken und/oder bei der Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrags eines Partners die Mitgliedschaftsnummer angegeben hat. Mitglieder sind dafür persönlich verantwortlich, jeden Dritten oder jede juristische Person, die die Flugtickets, die Transaktion oder die Dienstleistungen bezahlt (einschließlich aber nicht beschränkt auf den Arbeitgeber des Mitglieds), bezüglich der Meilen und Vergünstigungen zu informieren, die durch das Programm erzielt wurden.

2.2 Jedes Mitglied sollte selbst entweder über den Kontoauszug, das Internet oder das Kundenservicecenter überprüfen, ob Meilen seinem Konto korrekt gutgeschrieben wurden 

2.3 Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, das Konto jedes Mitglieds zu belasten, das Meilen unzulässig erhalten hat.

2.4 Arbeitnehmer oder Führungskräfte (oder deren Erben bzw. Rechtsnachfolger) einer jeden Fluggesellschaft oder Reiseagentur sowie Personen oder Rechtspersonen, die als oder namens eines Reiseveranstalters handeln, dürfen aus dem Programm keinen Nutzen ziehen, indem sie Meilen sammeln oder Prämien eintauschen für Dienstleistungen, die von Air France, KLM oder einem Partner zu Sonderpreisen oder zu Industrietarifen aufgrund ihrer Verbindung mit der Fluggesellschaft, der Reiseagentur oder dem Reiseveranstalter angeboten werden.

2.5 Alle im Flugplan enthaltenen Linienflüge von Air France, KLM, dem SkyTeam und von Kenya Airways, einschließlich der Flüge mit einer Air France- oder KLM-Flugnummer, die mit der Codenummer AF oder KL versehen ist, berechtigen zum Erhalt von Status- und Prämienmeilen. Flüge, die von anderen Airline-Partnern als dem SkyTeam und Kenya Airways betrieben werden, berechtigen nur zu Prämienmeilen. Die Anzahl der zu erhaltenen Status- und Prämienmeilen kann für bestimmte Buchungsklassen oder Flugpreiskategorien von Air France, KLM, SkyTeam und Kenya Airways oder von Airline-Partnern reduziert oder ausgeschlossen werden, wie in der FB-Kommunikation angegeben. Nicht öffentliche Tarife sind vom Meilenerhalt ausgeschlossen. Insbesondere Prämientickets, reduzierte Tarife für die Reisebranche, kostenlose oder unversteuerte Flugtickets, Militär- oder  Regierungsflugtickets berechtigen nicht zum Meilenerhalt. Alle von Non-Airline- Partnern zur Verfügung gestellten Dienstleistungen berechtigen unter den in der FB-Kommunikation angegebenen Bedingungen zum Erhalt von Prämienmeilen. Für alle durch Non-Airline-Partner angebotenen Dienstleistungen zu reduzierten Preisen für Angestellte werden keine Prämienmeilen zuerkannt.

2.6 Flugstreichungen, die nicht im Einflussbereich von Air France, KLM, SkyTeam und Kenya Airways oder eines anderen Airline-Partners stehen, hierzu zählen unter anderem schlechte Wetterbedingungen, Arbeitskämpfe oder Sicherheitsgründe, führen zu keiner Gutschrift der Prämienmeilen. 

2.7 Alle Status- und Prämienmeilen und darauf erlangte Prämien müssen entsprechend den Regeln und Bedingungen der hier dargestellten Geschäftsbedingungen gesammelt und angewandt werden.

2.8 Das Mitglied muss tatsächlich reisen, um Status- und Prämienmeilen zu sammeln. Solche Meilen werden aufgrund unbenutzter, verfallener, gefälschter, verlorener, nicht mehr gültiger oder erstatteter Flugtickets nicht gewährt. Das Mitglied erhält nur für den tatsächlich geflogenen Flug Status- und Prämienmeilen, auch wenn das Mitglied für andere Personen Flugtickets kauft oder mehrere Tickets für den gleichen Flug kauft. Im Falle einer Umbuchung auf einen alternativen Flug wegen unvorhergesehener Umstände wird das Mitglied Status- und Prämienmeilen für den von ihm ursprünglich gekauften Flug erhalten - also nicht für den tatsächlich benutzten Flug. Eine Gutschrift auf das Konto des Mitglieds kann nur einmal für jeden benutzten Flug erfolgen. Das Gleiche gilt für jede in Anspruch genommene Dienstleistung. 

2.9 Im Falle eines Flug-Upgrades werden Status- und Prämienmeilen auf der Basis des gekauften Flugpreises und nicht der tatsächlich in Anspruch genommenen Klasse gewährt.

2.10 Während die Gesellschaft alles im Rahmen des Möglichen unternimmt, das Meilenkonto korrekt zu verwalten, liegt es in der Verantwortung des Mitglieds, die notwendigen Belege aufzubewahren – wie z. B. die Bordkarten und Flugticketbelege, die zur Geltendmachung einer rückwirkenden Gutschrift erforderlich sind.

2.11 Unbeschadet anderslautender Informationen, die die Gesellschaft oder ihre Airline-Partner (einschließlich des SkyTeam) bekannt geben, müssen Mitglieder, die an einem anderen Treueprogramm teilnehmen, beachten, dass Status- und Prämienmeilen nur für ein einziges Programm pro Flug gesammelt werden dürfen. In solchen Fällen müssen sich Mitglieder für jeweils ein Programm pro Flug entscheiden.

2.12 Falls das Mitglied gleichzeitig an einem anderen Treueprogramm teilnimmt, an dem AF, KL oder einer ihrer Partner beteiligt sind, so wird dem Mitglied derselbe Flug oder dieselbe Serviceleistung nicht gleichzeitig in beiden Programmen gutgeschrieben, ausgenommen wenn in der FB-Kommunikation anderslautende Angaben gemacht wurden. 

 

 

3 Prämienmeilen gegen eine Prämie einlösen

 

3.1  Wenn ein Mitglied genug Prämienmeilen angesammelt hat, so kann es schriftlich, per Website oder Telefon und unter Benennung des Begünstigten eine Classic-Prämie bestellen, und zwar entsprechend den für die Erteilung der Prämien geltenden Vorschriften, die in der FB-Kommunikation dargelegt sind. Die Buchungs- und Anwendungsvorschriften für Prämien können durch die Gesellschaft abgeändert werden.

3.2  Prämien sind für einen Zeitraum von 12 Monaten gültig, gerechnet ab Ausstellungsdatum der Classic-Prämie – mit Ausnahme von z. B. besonderen Sonderangeboten oder für einen spezifischen Markt bestimmten Angebote (wobei die Informationen vor Ort gegeben werden). Nach Ausstellen eines Tickets kann ein Mitglied entsprechend den Bedingungen die Flugprämie spätestens einen Arbeitstag vor dem Abflug des ersten Flugsegments beim Kundenservicecenter ändern oder stornieren. Nach Ausstellen eines Prämientickets ist die Änderung des Begünstigten nicht mehr möglich. Vor dem Abflug kann das Mitglied das Datum und/oder das Reiseziel innerhalb der gleichen Prämienzone mit Hilfe einer direkten Neubuchung ändern oder die Classic-Prämie stornieren. Nach Abflug kann das Mitglied nur noch das Rückreisedatum ändern und das Rückflugticket nur dann stornieren, wenn das Prämienticket auf Flüge von AF oder KL ausgestellt ist. Nach dem Rückflugdatum verliert die Flugprämie ihre Gültigkeit, auch wenn die Reise nicht beansprucht wurde. Eine Rückerstattung ist nicht möglich. Für die Änderung und/oder Annullierung kann, wie in den weiteren Bestimmungen der FB-Kommunikation dargelegt, eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden. Davon ausgenommen sind nachweisliche Fälle (i) des Todes oder einer schweren Krankheit, einer ernsthaften Komplikation in der Schwangerschaft, oder einer schweren Verletzung des Mitglieds, einer der Begünstigten der Classic-Prämie oder eines nahen Familienangehörigen des Mitglieds und (ii) des Feuers, Einbruchdiebstahls, Sturmes oder jedes ähnlichen schwerwiegenden Ereignisses, das das Mitglied daran hindert zu reisen. Das Mitglied wird diese vorbezeichneten Umstände der Gesellschaft nachvollziehbar dokumentieren müssen. 

3.3  Alle Airline-Prämien müssen auf Flügen, die von Air France, KLM, SkyTeam, Kenya Airways und deren Airline-Partner durchgeführt werden, eingelöst werden. Prämien können auf bestimmte Codeshare-Flüge von Air France- oder KLM-Flüge beschränkt sein. Airline-Prämien für Flüge mit Airline-Partnern sollten mindestens 2 Wochen vor dem Abflug angefordert werden. Andere Prämien als Airline-Prämien sollten mindestens 2 Wochen vor dem Tag der Inanspruchnahme angefordert werden. Die Meilen werden bei der Ausstellung des Prämienflugs (Prämienticket oder Prämien-Upgrade) oder des Gutscheins (andere Prämien) abgezogen. Die Aufnahme der Mitglieder auf Wartelisten ist nicht gestattet. 

3.4  Alle Flugsegmente, die der gleichen Classic-Prämie angehören, sind gleichzeitig zu buchen.

3.5  Wenn mit einem Kind unter zwei (2) Jahren gereist wird, muss der Erwachsene, der mit einem Prämienticket reist, für das Kind bei der gleichen Fluggesellschaft reservieren, die auch das Prämienticket ausgestellt hat, und zwar zu den geltenden Tarifen dieser Fluggesellschaft. Eine Buchung beim Kundenservicecenter ist nicht möglich. 

3.6  Einem zu einer Reiseermäßigung berechtigten Begünstigten (Kind, Student, Rentner usw.) kann keine Ermäßigung der Meilenzahl gewährt werden, die für ein Prämienticket erforderlich ist. 

3.7  Prämientickets und Prämien-Upgrades sind nicht übertragbar und dürfen nicht für eine andere Fluggesellschaft verwendet werden als für die Fluggesellschaft, deren Code auf dem Flugticket ausgewiesen ist, es sei denn, dass die zuständige Fluggesellschaft nach ihrem Ermessen eine andere Entscheidung getroffen hat. 

3.8  Verlorene, gestohlene oder abgelaufene Prämien werden weder zurückerstattet noch ersetzt oder verlängert.

3.9  Ein Mitglied kann ein Prämien-Upgrade für einen anerkannten Flug bei einer Fluggesellschaft anfordern, die die Classic-Prämie anbietet. Dabei gelten die in der FB-Kommunikation formulierten Bedingungen, dass das Mitglied im Besitz eines bestätigten (also keine Warteliste) und ausgestellten Flugtickets zum vollen Preis sein muss. Ein Mitglied kann Prämienmeilen nur für ein Prämien-Upgrade pro Flug einlösen. Es ist daher nicht möglich, ein doppeltes Prämien-Upgrade von der Economy zur First Class zu erhalten. Dieses Prämien-Flug-Upgrade wird ausschließlich auf den Namen des Mitglieds oder einer mit demselben Flug reisenden Begleitperson ausgestellt. 

3.10 Das Mitglied oder der Begünstigte jeglicher Classic-Prämie haftet für die Zahlung aller Steuern, Abgaben und/oder Zuschläge, die mit der Ausstellung oder dem Gebrauch der Classic-Prämie verbunden sind (einschließlich aber nicht beschränkt auf Abgaben für Zollabfertigung, Inspektion, Sicherheit, Landwirtschaft, Flugbenzin und Abreise) und für die Verschaffung der notwendigen Reiseunterlagen für die Flugprämie, einschließlich Visum, Impfung und Versicherung. Überdies wird das Mitglied oder der Begünstigte alle landesspezifischen, gesetzlichen oder sonst erforderlichen Vorschriften einhalten und sich über die Einreisebedingungen des Ziellandes informieren.

3.11 Allein das Mitglied ist berechtigt, eine Classic-Prämie zu beantragen. Das Mitglied kann eine Classic-Prämie anfordern – entweder für sich selbst oder für jede andere Person, die er zum Zeitpunkt der Prämienanforderung benennt, sofern die Programmbestimmungen eingehalten werden. Wenn das Mitglied aus Altersgründen geschäftsunfähig sein sollte, so muss der Prämienantrag durch den gesetzlichen Vormund oder Vertreter des Mitglieds unterschrieben werden.

3.12 Wenn ein Mitglied eine Beschwerde bezüglich der Anwendung einer Classic-Prämie hat, so sollte es das Kundenservicecenter innerhalb einer Frist von 21 Tagen nachdem die Prämie in Anspruch genommen wurde schriftlich benachrichtigen. 

3.13 Je nach Prämie werden Airline-Prämien entweder an die gewöhnliche Postanschrift (wie in der Datenbank der Gesellschaft gespeichert) geschickt oder an bestimmte Geschäftsstellen am Flughafen oder in einer Stadt geschickt, die zur Ausgabe von Prämientickets berechtigt sind. Die Gesellschaft kann nicht für Verzögerungen oder Verluste haftbar gemacht werden, die bei der Post oder Zollabfertigung entstehen. Sobald der Prämienantrag verarbeitet worden ist, werden die für die Prämie angeforderten Meilen dem Mitgliedskonto entsprechend der zum jeweiligen Antragsdatum geltenden Tabelle belastet, wobei jeweils in der Reihenfolge ihres Erhaltes die zeitlich früher erzielten Meilen abgezogen werden. Interne Schwierigkeiten können zu verspäteten Belastungen der Konten führen. Non-Airline-Prämien werden ausgestellt und an die Postanschrift des Mitglieds geschickt. Im Falle eines E-Tickets wird eine Empfangsbestätigung an die E-Mail-Adresse geschickt, die das Mitglied angegeben hat. Wenn die Flugtickets durch Air France- oder KLM-Niederlassungen und –Agenturen ausgegeben werden, so müssen die Mitglieder beim Abholen ihre Karte vorzeigen. Wenn die Person, die die Flugtickets entgegennimmt nicht das Mitglied ist, so muss sie für jede Entgegennahme von Flugtickets zusätzlich zu der Mitgliedskarte (oder einer Kopie davon) den Identitätsnachweis des Mitglieds erbringen, sowie eine beeidigte Erklärung des Mitglieds mit seiner Originalunterschrift, mit der diese Entgegennahme genehmigt wird. Dieses Verfahren kann durch die Gesellschaft jederzeit abgeändert oder aufgehoben werden.

3.14 Prämientickets werden (i) für einfache Flugstrecken, (ii) einen Hin- und Rückflug oder (iii) für einen ‘open jaw’ Rundflug von Air France, KLM, SkyTeam, Kenya Airways und/oder deren Airline-Partnern ausgestellt, wobei diese Flüge nur für die direkteste Strecke in beide Reiserichtungen bis zu maximal sechs Flugsegmente zulässig sind. Unter dem Vorbehalt der in der FB-Kommunikation festgesetzten Bestimmungen kann eine Unterbrechung der Reise erfolgen (Zwischenlandung). Eine ‘open jaw Rundreise’ ist ein Rundflug, bei dem Abflug- und Ankunftsort unterschiedlich sind, aber innerhalb der gleichen Zone liegen, oder die ursprüngliche Station für den Rückflug von der Ankunftsstation des abgehenden Fluges verschieden ist, allerdings innerhalb der gleichen Zone liegt. Überdies können Prämientickets deswegen auch für einen Weltreisenflug mit Air France, KLM und bestimmten in der FB-Kommunikation bezeichneten Partnern ausgegeben werden; im Prinzip müssen die Prämientickets über die ganze Reise der gleichen Reiseklasse angehören. Sie müssen einen Ort auf halber Strecke einschließen, wo die Hinreise endet und die Heimreise beginnt, es sei denn, dass die FB-Kommunikation etwas anderes vorsieht. Die Zahl der möglichen Reiseunterbrechungen (Zwischenlandungen) auf einer solchen Weltreise muss zur Zeit der Buchung festgesetzt werden. Alle Prämientickets unterliegen Änderungen der verschiedenen Flugverkehrsrechte oder Entscheidungen, welche durch die vorbezeichneten Airline-Partner nach deren Ermessen in Bezug auf die Schließung etwaiger Flugsegmente erfolgen.

3.15 Prämien in der Form von zusätzlichem Freigepäck lassen die Beförderung von 5 kg mehr Gepäck über der normalen Freigepäcksgrenze der bezahlten Klasse oder des Mitgliedsstatus im Programm zu. Übergepäckprämien gelten ausschließlich für Flüge mit Air France, KLM und ausgewählten Airline-Partnern, mit Ausnahme jedoch der KLM-Strecken, auf denen das „Gepäckstück-Konzept” gilt. Nur das Mitglied oder eine Person seiner Familie (ausschließlich, wenn diese Person der gesetzliche Ehegatte oder durch eine zivilrechtliche Lebenspartnerschaft verbunden oder sein Kind ist, soweit der Nachweis der Verwandtschaft z. B. durch Eheschein, notarielle Erklärung über das eheliche Verhältnis oder eine Urkunde über den Familienstand erbracht wird) dürfen von der Übergepäckprämie Gebrauch machen, u. z. durch Vorlage der Prämienbescheinigung (zusammen mit seinem oder ihrem Flugticket). Prämientickets berechtigen nicht zu einer Übergepäckprämie. Höchstens dreißig Kilo Übergepäckprämie pro Flug und pro Mitglied oder Begünstigten der Mitgliedsfamilie werden auf Flügen von AF oder KLM akzeptiert. Übergepäckprämien gelten nicht für Sondergepäck oder für die Beförderung von Tieren.

3.16  Prämientickets dürfen nicht für die Beförderung von Tragbahren, Babysitzen, die Begleitung von Kindern durch Aufsichtspersonen oder die Nutzung eines zusätzlichen Sitzes in Anspruch genommen werden. 

3.17  Airline-Prämien dürfen auf dem gleichen Flug für das gleiche Mitglied oder dessen Begünstigten nicht kumuliert werden. 

3.18  Non-Airline-Prämien: Jedes Mitglied, das die erforderliche Zahl gültiger Meilen erhalten hat, darf die Classic-Prämie für sich selbst oder alle anderen Personen, die durch das Mitglied unter Beachtung der entsprechenden Regelungen und Bedingungen angegeben wurden, in Anspruch nehmen. Das Mitglied darf jedoch nicht von einer Vergünstigung in der Form einer Non- Airline-Dienstleistung Gebrauch machen, die sich aus einer Classic-Prämie ergibt, welche ganz und gar unentgeltlich wäre, es sei denn, dass er oder sie beim Partner, der die erwünschte Classic-Prämie verschafft, Meilen erhalten hätte. Jeder Empfänger einer Classic-Prämie muss bei Inanspruchnahme der erwünschten Dienstleistung den gesetzlichen Vorschriften genügen (z. B. Alter und Führerschein) und muss die Bedingungen einhalten, die durch den betreffenden Partner festgelegt wurden – besonders in Bezug auf Anzahlungen für Reservierungen bei Partnern.

 

 

4 Transfer von Meilenguthaben

 

4.1  Die Rechnungseinheiten bestimmter Treueprogramme von Partnern können in Meilen umgerechnet und auf das FB-Konto überwiesen werden. Solche Überweisungen können nur zwischen dem vom Partner für das Mitglied eröffneten persönlichen Konto und dem FB-Konto des gleichen Mitglieds stattfinden, es sei denn, dass die FB-Kommunikation anders verfügt. Jede Überweisung dieser Art ist unwiderruflich. 

4.2  Im Falle der Übertragung einem Mitgliedskontos aus einem Treueprogramm von Air France, KLM oder einem bezeichneten Partner – wie ferner in der FB-Kommunikation festgelegt – in das FB-Programm muss das übertragende Mitgliedskonto beim Transfer geschlossen werden.

 

 

5 Sonstige Bestimmungen

 

5.1 Diese allgemeinen Bestimmungen ersetzen alle früheren Vereinbarungen, welche Bestimmungen der gleichen Art enthalten. CGL/G.06