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    Es gibt eine Reihe von Artikeln, die weder in Ihrem Handgepäck noch in Ihrem aufzugebenden Gepäck mitgeführt werden dürfen. Artikel, die die Sicherheit der anderen Passagiere und der Besatzung gefährden könnten, dürfen nicht mit an Bord genommen werden.

    Flüssigkeiten in Ihrem Handgepäck

    Customs_check

    In Ihrem Handgepäck dürfen Sie nur noch Flüssigkeiten in Behältern mit einem Volumen von höchstens 100 ml pro Artikel mitnehmen. Diese Artikel müssen in einem durchsichtigen und verschließbaren Plastikbeutel, der ein Volumen von 1 Liter nicht überschreitet, mitgeführt werden. Die Tasche muss geschlossen werden und die Artikel leicht darin unterzubringen sein. Pro Person darf nur ein Plastikbeutel mitgeführt werden. 

    Lesen Sie mehr über Ihr Handgepäck

    Schusswaffen

    In Ihrem Handgepäck oder Aufgabegepäck dürfen Sie keine Artikel mitführen, die ein Projektil abfeuern oder Verletzungen hervorrufen können bzw. diesen Anschein erwecken. Dazu gehören:

    • Armbrüste
    • Druckluftwaffen
    • Feuerzeuge
    • Harpunen und Harpunengewehre
    • Industrielle Bolzen- und Nagelgewehre
    • Katapulte
    • Luftpistolen, Windbüchsen und Schrotflinten
    • Repliken und Imitationsfeuerwaffen
    • Schmuck oder Amulette aus scharfer Munition oder leeren Geschosshülsen* 
    • Schock- oder Schreckgeräte, z. B. Viehstöcke, ballistisch geführte Energiewaffen
    • Schusswaffen (Pistolen, Revolver, Gewehre usw.)
    • Schusswaffenkomponenten (außer Ausrüstung für Teleskope und Sucher)
    • Signalpistolen
    • Spielzeugpistolen
    • Startpistolen
    • Tiergerechte Tiervernichter  

    *gilt nur für Flüge von und nach den Philippinen

    Einige Schusswaffen und Munition für Sport- und Jagdzwecke dürfen unter bestimmten Bedingungen im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden.

    Lesen Sie mehr über Sondergepäck

    Spitze/scharfe Waffen und Gegenstände

    Spitze oder scharfe Gegenstände, die Verletzungen verursachen können, dürfen Sie nicht im Handgepäck mitführen. Dazu gehören:

    • Beile und Hackmesser
    • Eisbeile und -pfrieme
    • Fleischhackmesser
    • Harpunen und Speere
    • Macheten
    • Messer, einschl. Zeremonienmesser, mit einem Messerblatt von über 6 cm (2,5 Zoll), aus Metall oder jedem anderen Material, das stark genug ist, um als Waffe benutzt zu werden
    • Offene Rasiermesser (mit Ausnahme von Sicherheits- oder Einwegrasierapparaten, bei denen die Messer in einem Halter sitzen)
    • Pfeile und Wurfpfeile
    • Säbel, Schwerter und Degenstöcke
    • Scheren mit Klingen von mehr als 6 cm Länge
    • Schlittschuhe
    • Schneidmesser oder Stilette mit einer Klinge von jeder Länge
    • Skalpelle
    • Ski- und Spazierstöcke
    • Steigeisen
    • Werkzeug, das als spitze oder scharfe Waffe verwendet werden kann, z. B. Bohrer, Bohreinsätze, Teppichmesser, Universalmesser, alle Sägen, Schraubenzieher, Brechstangen, Hämmer, Zangen, Schraubenschlüssel und Spanner, Lötausrüstung.
    • Wurfsterne

     

    Stumpfe Gegenstände

    In Ihrem Handgepäck dürfen Sie keine stumpfen Gegenstände mitführen, die andere Personen verletzten könnten. Dazu gehören:

    • Angeln
    • Ausrüstung für Kampfsportarten, z. B. Schlagringe, Stöcke, Knüppel, Nunchaku, Kubatons, Kubasaunts
    • Baseball- und Softballschläger
    • Billard-, Snooker- und Poolstöcke
    • Golfschläger
    • Hockeyschläger
    • Kajak- oder Kanupaddel
    • Kricketschläger
    • Lacrosseschläger
    • Skateboards
    • Starre und flexible Schläger oder Knüppel, z. B. Schlagstöcke, Totschläger und Gummiknüppel

    Explosive und entzündliche Substanzen

    Sie dürfen weder in Ihrem Handgepäck noch in Ihrem aufzugebenden Gepäck explosive oder (hoch-)entzündliche Stoffe mitführen, die die Gesundheit oder das Eigentum von Passagieren oder der Crew oder die Sicherheit des Flugzeugs gefährden, wie z. B.:

    • Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von über 70 % (140 % Proof)
    • Entzündliche Flüssigbrennstoffe, z. B. Benzin, Dieselöl, Feuerzeugbenzin, Alkohol, Ethanol
    • Farbsprühdosen
    • Feuerwerk oder Signalfeuer in allen Formen (einschl. Knallfrösche und Zündblättchen für Spielzeugpistolen)
    • Gas und Gasflaschen, z. B. Butan, Propan, Acetylen, Sauerstoff in großen Mengen
    • Granaten
    • Minen oder anderes militärisches Explosivmaterial
    • Munition
    • Nebelkerzen oder -patronen
    • Repliken oder Imitationen von Sprengstoffen und Sprengkörpern
    • Sprengstoffe und Sprengkörper
    • Streichhölzer, außer Sicherheitsstreichhölzern
    • Terpentin und Farbverdünner
    • Zündanlagen und Lunten
    • Zündkapseln

    Chemische und toxische Substanzen

    In Ihrem Handgepäck dürfen Sie keine chemischen oder giftigen Substanzen mitführen, die die Gesundheit oder das Eigentum von Passagieren und der Besatzung oder die Sicherheit des Flugzeugs gefährden könnten. Dazu gehören:

    • Abwehrstoffe in Sprühdosen wie Mace, Pfefferspray, Tränengas
    • Ansteckendes oder biologisch gefährliches Material, z. B. infiziertes Blut, Bakterien, Viren
    • Feuerlöscher
    • Gift
    • Korrosive Mittel oder Bleichmittel, z. B. Quecksilber und Chlor
    • Material, das spontan explodieren oder zünden kann
    • Radioaktives Material, z. B. medizinische oder handelsübliche Isotope
    • Säuren und Alkalien, z. B. “nasse” Batterien, die lecken können


    Für zusätzliche Informationen wenden Sie sich bitte an Ihr Reisebüro oder Telefonreservierungen

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