Choose country:
nwa.gif
Online services for this area are operated by our official airline partner.
Go
Choose language:
Remember country language

Boarding für Ihren Flug

Sicherheitsüberprüfungen können länger dauern als erwartet. Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie rechtzeitig am Gate sind, um Verzögerungen zu vermeiden.

Auf dieser Seite:


Sicherheitskontrollen und Boardingzeiten

Seit November 2006 wurden die Sicherheitskontrollen verschärft. Planen Sie deshalb längere
Wartezeiten mit ein und treffen Sie 2 bis 3 Stunden vor Abflug am Flughafen ein. 

Beachten Sie bei Reisen innerhalb Europas auch die besonderen Sicherheitsmaßnahmen 
europäischer Flughäfen in Bezug auf das Handgepäck. Für Details über diese neuen Maßnahmen
klicken Sie bitte hier.

Alle Passagiere, auch Transitpassagiere, werden am Flugsteig ihres Fluges einer sehr gründlichen Sicherheitskontrolle unterzogen (diese Sicherheitskontrolle wurde zuvor nur direkt nach der Passkontrolle durchgeführt). 

Um Verspätungen zu vermeiden, finden Sie sich bitte rechtzeitig am Flugsteig Ihres Fluges ein:
• bei Flügen innerhalb Europas: 30 Minuten vor dem Abflug 
• bei Interkontinentalflügen: 60 Minuten vor dem Abflug 

Darüber hinaus bitten wir Sie, auf die nachfolgenden Informationen zu achten.

Check_time_woman

Wann schließt der Flugsteig meines Fluges?

Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie zu der auf der Bordkarte angegebenen Meldezeit am Flugsteig Ihres Fluges anwesend sind.

Bei einem Abflug ab Amsterdam Schiphol schließt der Ausgang für KLM-Flüge 10 Minuten vor der geplanten Abflugzeit. Bei KLM cityhopper-Flügen 12 Minuten vor Abflugzeit.

Bei einem Abflug aus anderen europäischen Flughäfen schließt der Ausgang für KLM- und KLM cityhopper-Flüge 10 Minuten vor der geplanten Abflugzeit.

Der Ausgang muss mindestens 10 Minuten vor Abflug schließen, um den Passagieren Flugverspätungen zu ersparen.

Wenn der Boarding-Flugsteig bei Ihrer Ankunft bereits geschlossen ist, riskieren Sie, dass der von Ihnen reservierte oder Ihnen zugewiesene Sitzplatz storniert wird. Es besteht dann auch kein Recht auf die so genannte “Boarding-Kompensation”. 

Sie möchten wissen, wie Sie Ihre Bordkarte erhalten? Klicken Sie hier.