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Ausgleich und Rückerstattung

Wir tun alles, um Ihren Flug so angenehm wie möglich zu gestalten. Sollten Sie jedoch trotz all unserer Bemühungen eine unserer Dienstleistungen nicht nutzen können, haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung.

Auf dieser Seite:


Ausgleich für Überbuchung, Annullierung oder Verspätung

In folgenden Fällen erhalten Sie einen Ausgleich für Ihnen entstandene Kosten:

• Ihr Flug wurde überbucht.
• Ihr Flug wurde annulliert.
• Ihr Flug hat sich um über zwei Stunden verspätet.

Weitere Informationen sowie die Voraussetzungen für Ausgleich und Unterstützung mit Bezug auf Flüge mit Abflugort in den EU-Ländern erhalten Sie in der Broschüre „Ausgleich und Unterstützung”, die Sie hier als PDF-Datei (126kb) herunterladen können (nur in Englisch).

Um eine Rückerstattung zu beantragen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Rückerstattungsregelung für Sitzplätze mit mehr Beinfreiheit

Sollten Sie einen Sitzplatz mit mehr Beinraum oder einen Sitzplatz in einer Reihe mit nur zwei Plätzen reserviert haben, werden Ihnen die Kosten rückerstattet, wenn:

• Ihr Flug annulliert wurde.
• der Flugzeugtyp oder der Sitzplan für Ihren Flug geändert wurde.
• Sie Ihren interkontinentalen KLM-Anschlussflug nach einem Zubringerflug von KLM, Northwest Airlines, Air France oder Kenya Airways verpasst haben.
• der Sitzplatz, den Sie reserviert haben, defekt war.

Wenn Sie eine Rückerstattung beantragen wollen, füllen Sie bitte unser Rückerstattungsformular aus (nur in Englisch).

Rückerstattungsregelung für vorab bezahltes Mehrgepäck

Sie haben in den folgenden Fällen Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Mehrgepäcktarifs (mit eventueller Ermäßigung):

• Sie wurden auf einen Flug umgebucht, der nicht von KLM durchgeführt wird;
• Ihr Gepäck ist unauffindbar verloren gegangen (und nicht nur verspätet).

Wenn Sie eine Rückerstattung beantragen wollen, füllen Sie bitte unser Rückerstattungsformular aus (nur in Englisch).

Rückerstattungsregelung für Upgrades in die World Business Class

Wenn Sie ein Upgrade in die World Business Class gekauft haben, besteht in folgenden Fällen ein Recht auf Rückerstattung:

• Ihr Flug wurde annulliert,
• Ihr Flugzeugtyp oder die Platzeinteilung Ihres Flugs wurde geändert,
• Sie haben nach einem Flug mit AIR FRANCE, KLM, Northwest Airlines oder Kenya Airways Ihren interkontinentalen KLM-Anschlussflug verpasst,
• der von Ihnen bezahlte Stuhl war beschädigt,
• Ihnen wurde ein Sitzplatz in der Economy Class zugeteilt.

Wenn Sie Ihr Upgrade online gekauft haben, beantragen Sie die Rückerstattung bitte, indem Sie unser Rückerstattungsformular ausfüllen (nur in Englisch).
Sollten Sie Ihr Upgrade am Flughafen oder an Bord gekauft haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.