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Spezielle Gerichte an Bord

Salmon and vegies

Wenn Sie sich aus gesundheitlichen, religiösen oder medizinischen Gründen an bestimmte Ernährungsvorschriften halten müssen, können Sie eine spezialmahlzeit vorbestellen. Je nach Art des Gerichts können Sie diese bis zu 24 oder 36 Stunden vor der Abreise bestellen. Kontaktieren Sie bezüglich Ihres Wunsches KLM Reservierungen. Spezialmahlzeiten können auch unter „Meine Buchung verwalten“ vorbestellt werden. Spezielle Mahlzeiten werden nur auf interkontinentalen Flügen serviert.

Haben Sie eine Nuss- oder Erdnussallergie? 
Unsere Mahlzeiten enthalten keine Erdnüsse, weder ganz noch in gemahlener Form noch Pastenform. Selbst diese Maßnahmen reichen jedoch nicht aus, um gewisse allergische Reaktionen bei Menschen mit einer Erdnussallergie zu verhindern. Darum ist es uns nicht möglich, dieser bestimmten Gruppe eine Garantie zu geben, dass unsere Produkte 100% frei von jeglichen Spuren von Erdnuss sind. Unsere Mahlzeiten können mitunter jedoch andere Arten von Nüssen enthalten.

Sie haben die Wahl zwischen den folgenden besonderen Gerichten:

Vegetarische Gerichte

  • Vegetarisch: kann Zutaten tierischen Ursprungs enthalten
  • Obstgericht: kann zur Variation auch Gemüse, Nüsse oder Obstjoghurt enthalten
  • Asiatisch vegetarisch: kann Zutaten tierischen Ursprungs enthalten
    Achtung:  dieses Gericht wird per 1. Juni 2009 durch ein hindu-vegetarisches Gericht ersetzt.
  • Strikt vegetarisch: enthält keine Produkte tierischen Ursprungs

Kindergerichte

  • Babys: auf Interkontinentalflügen für Säuglinge und Kleinkinder bis zu 2 Jahren immer erhältlich
  • Kinder: wird für Kinder bis zu 9 Jahren in einer Fun-Box serviert        

Medizinische Diäten

  • Diabetes mellitus: hoher Gehalt an Kohlenhydraten und Ballaststoffen, wenig Fett, beschränkter Zuckeranteil
  • Herz- und Gefäßkrankheiten oder erhöhter Cholesterinspiegel: hoher Ballaststoffanteil, wenig Fett 
  • Hoher Blutdruck: kein Salz
  • Glutenfrei: nur glutenfreie Produkte, ohne Weizen, Roggen, Hafer oder Gerste
    Achtung: per  1. Juni 2009 ist dieses Gericht nicht mehr 100 %  glutenfrei. Geeignet ist dieses Gericht dann nur noch bei einer Glutenintoleranz.
  • Laktosefrei: enthält keine Laktose oder Kuhmilchproteine
    Achtung: per  1. Juni 2009 ist dieses Gericht nicht mehr 100 %  laktosefrei. Geeignet ist dieses Gericht dann nur noch bei einer Laktoseintoleranz. 

Religiöse Gerichte

  • Moslem: kein Schwein oder alkoholischen Produkte, nur rituell geschlachtetes Fleisch (Hallal)
  • Koscher: unter der Aufsicht eines Rabbiners zubereitet, versiegelt und bestätigt
  • Hindu: kein Kalb-, Rind- oder Schweinefleisch; enthält aber für gewöhnlich andere Fleischarten (siehe auch asiatisch vegetarisch)