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Wichtig
Für die Mitnahme von Sportausrüstungen oder Sondergepäck müssen Sie mindestens 48 Stunden vor Abflug telefonisch reservieren. Bitte beachten Sie, dass wir nur eine begrenzte Menge an Sondergepäck befördern können. Stellen Sie daher sicher, dass Ihre Reservierung bestätigt wird.
Viele Sportausrüstungen und anderes Sondergepäck gelten als reguläres Gepäckstück. Das bedeutet, dass Sie diese innerhalb Ihrer Freigepäckmenge mitführen können. Es gibt jedoch Einschränkungen und Ausnahmen: Ihre Sportausrüstung darf kein anderes Gepäck enthalten und einige Gegenstände können nur gegen eine Gebühr mitgenommen werden.
Um zu erfahren, wie viel Freigepäck Sie mitnehmen dürfen, loggen Sie sich bei Meine Buchung verwalten ein oder überprüfen Sie Ihr Ticket.
Wird ein Teil Ihrer Reise von einer anderen Fluggesellschaft außer KLM oder AIR FRANCE durchgeführt, können andere Vorschriften für Sondergepäck gelten. Bitte erkundigen Sie sich bei der entsprechenden Fluggesellschaft/den entsprechenden Fluggesellschaften.
Ausrüstungen für Wind-, Wellen- oder Kitesurfen und Bodyboards
- Eine Windsurfing-Ausrüstung darf aus Surfbrett, Mast, Segel und Gabelbaum bestehen und muss in 1 Paket verpackt sein, vorzugsweise in einer „Quiver Bag“.
- Eine Kitesurfing-Ausrüstung darf aus einem Brett und einer Kite-Tasche bestehen und muss in 1 Paket verpackt sein, vorzugsweise in einer Kite-Tasche.
Beträgt die Länge Ihrer Wind-, Wellen- oder Kitesurfing-Ausrüstung oder Ihres Bodyboards nicht mehr als 200 cm/78 Zoll (unabhängig von der Breite) und wiegt diese/s weniger als 23 kg (50,5 lbs), gilt sie/es als ein (1) normales Gepäckstück.
Wollen Sie Ihre Surfausrüstung zusätzlich zu Ihrer reguläre Freigepäckmenge mitführen, zahlen Sie eine Gebühr. Sie zahlen ebenfalls eine Gebühr für Surfausrüstungen, die länger als 200 cm (78 Zoll) oder schwerer als 23 kg (50,5 lbs) sind.
Surfausrüstungen, die länger sind als 300 cm (118 Zoll) und/oder mehr wiegen als 32 kg (70,5 lbs), werden ausnahmslos als Frachtgut von AIR FRANCE KLM-Cargo transportiert.
Fahrräder und Tandems
Sie können Ihr Fahrrad oder Tandem (nicht elektrisch) in einer geeigneten Verpackung oder einer Bike-Box mitführen. Der Lenker muss parallel zum Rahmen ausgerichtet sein, Pedale und herausragende Teile müssen entfernt und der Luftdruck in den Reifen reduziert werden. Spezielle Bike-Boxen von KLM (170 x 23 x 100 cm – 66,5 x 9 x 39 Zoll) sind in Amsterdam Schiphol für EUR 20/Stück erhältlich. Die KLM Bike-Box wiegt 3,5 kg (7,7 lbs).
Bitte reservieren Sie Ihr Sondergepäck immer mindestens 48 Stunden vor Abflug und stellen Sie sicher, dass Ihre Reservierung bestätigt wird. In kleinen Flugzeugtypen ist die Mitnahme eines Tandems eventuell nicht möglich.
Ein Fahrrad zählt als ein (1) Gepäckstück. Eine Übergepäckgebühr fällt nur an, wenn Sie Ihr Fahrrad zusätzlich zu Ihrer Freigepäckmenge mitführen wollen und/oder wenn Ihr Fahrrad mehr als 23 kg (50,5 lbs) wiegt.
Für die Mitnahme eines Tandems wird eine spezielle Gepäckgebühr berechnet.
Tauchausrüstungen
Eine Tauchausrüstung darf aus einem Nasstauchanzug, Jacke, Socken, Maske, Schuhen, Schwimmflossen, einem Messer und einem Regulator bestehen. Die Tauchlampen müssen als Handgepäck befördert werden, die Birne und die Batterien sind zu entfernen. Die Tauchflaschen (SCUBA) müssen leer und das Ventil muss offen oder entfernt sein.
Bitte reservieren Sie Ihr Sondergepäck immer mindestens 48 Stunden vor Abflug und stellen Sie sicher, dass Ihre Reservierung bestätigt wird.
Eine Tauchausrüstung (Tauchflasche ausgeschlossen) zählt als ein (1) Gepäckstück. Nehmen Sie zusätzlich zu Ihrer regulären Freigepäckmenge eine Tauchausrüstung mit oder wiegt diese mehr als 23 kg (50,5 lbs), fällt eine Übergepäckgebühr an.
Für eine Tauchflasche fällt immer eine Übergepäckgebühr an.
Golftaschen
Zusätzlich zur regulären Freigepäckmenge können Sie 1 Golftasche kostenlos mitführen, wenn alle Ihre Flüge von KLM oder AIR FRANCE (einschl. Martinair) durchgeführt werden. Da diese Regelung nicht für alle Flüge gilt, die von unseren Airline-Partnern durchgeführt werden, empfehlen wir Ihnen, sich nach den geltenden Bedingungen für die Mitnahme von Golftaschen bei der durchführenden Fluggesellschaft zu erkundigen.
Eine Golftasche zählt als ein Gepäckstück und darf bis zu 23 kg (50,5 lbs) wiegen. Eine Übergepäckgebühr fällt nur an, wenn diese über 23 kg wiegt oder Sie eine weitere Golftasche mitführen wollen. Eine Golfausrüstung besteht aus einer Golftasche mit Schlägern, Bällen und einem Paar Golfschuhen. Golftaschen, die Kleidung oder andere Artikel enthalten, gelten als reguläres Gepäck. Dieses können Sie nur kostenlos mitführen, wenn das Gesamtgewicht Ihres Gepäcks die Freigepäckmenge nicht überschreitet.
Bitte reservieren Sie Ihr Sondergepäck immer mindestens 48 Stunden vor Abflug und stellen Sie sicher, dass Ihre Reservierung bestätigt wird.
Kajaks und Kanus
Kajaks und Kanus können nur als Fracht mit AIR FRANCE-KLM Cargo befördert werden.
Skier und Snowboards

Eine (Wasser-)Ski- oder Snowboardausrüstung darf aus einem Board oder einem Paar Skier, 2 Skistöcken und 2 Skistiefeln bestehen.
Eine solche Ausrüstung zählt als ein (1) Gepäckstück, das bis zu 23 kg (50,5 lbs) wiegen darf. Wiegt Ihre Ausrüstung mehr oder nehmen Sie sie zusätzlich zu Ihrer regulären Freigepäckmenge mit, fällt eine Übergepäckgebühr an.
Bitte reservieren Sie Ihr Sondergepäck immer mindestens 48 Stunden vor Abflug und stellen Sie sicher, dass Ihre Reservierung bestätigt wird.
Schusswaffen und Munition für Schieß- und Jagdzwecke
Die Mitnahme von Munition und Schusswaffen im Handgepäck ist verboten. Artikel für Schieß- und Jagdzwecke können Sie unter bestimmten strengen Bedingungen als aufzugebendes Gepäck mitführen.
Jede Waffe gilt als ein Gepäckstück. Wenn Sie mehr Gepäck als die zulässige Freigepäckmenge mitnehmen wollen, gilt der Übergepäcktarif.
Darüber hinaus müssen Sie immer die folgenden Genehmigungen mitführen:
- Die Waffenscheine für die betreffenden Waffen.
- Aus- und Einfuhrgenehmigungen für die betreffenden Länder.
- Bei Reisen aus den Niederlanden sowie bei Reisen in die oder durch die Niederlande eine Genehmigung der niederländischen Zollbehörde.
Darüber hinaus gelten die folgenden Vorschriften:
- Wenn Sie mit Schusswaffen und/oder Munition reisen, müssen Sie eine Reservierung vornehmen. Diese können Sie über Ihr Reisebüro oder uns durchführen.
- Schusswaffen dürfen nicht geladen sein und müssen sicher in einem Koffer oder anderen Behältnis verpackt werden. Die Patronen müssen sicher verpackt sein, vorzugsweise in einem Koffer.
- Sport- und Jagdgewehre müssen getrennt von der Munition befördert werden.
- Bei der Munition muss es sich um reine Sportmunition handeln und pro Passagier dürfen maximal 5 kg (11 lbs) Munition mitgeführt werden.
- Gepäck mit Munition darf nicht mit einem “Sprengstoff”-Etikett gekennzeichnet werden.
- Die Beförderung von Munition mit Spreng- oder Brandgeschossen ist nicht erlaubt.
- Beim Check-in müssen Sie erklären, dass Ihre Waffe(n) ungeladen ist/sind und dass die Munition separat verpackt ist.
Lesen Sie mehr über Genehmigungen des niederländischen Zolls
Sonstige Sportausrüstungen
Sonstige Sportausrüstungen werden im Allgemeinen ebenfalls als reguläres Aufgabegepäck betrachtet, wenn die Höchstabmessungen und das Höchstgewicht beachtet werden. Das bedeutet, dass Sie diese als Teil Ihrer reguläre Freigepäckmenge mitführen können.
Bei Übergepäck oder Übergröße gelten die Übergepäcktarife.
Für die Beförderung von Ausrüstungen mit abweichender Größe und/oder abweichendem Gewicht sollten Sie telefonisch reservieren.
Angelausrüstung
Eine Angelausrüstung darf bestehen aus:
- 1 oder 2 Angeln
- 1 Rolle
- 1 Kescher
- 1 Paar Angelstiefeln
- 1 Angelkasten
Diese Gegenstände müssen zusammengepackt werden. Das komplette Set darf bis zu 23 kg (50,5 lbs) wiegen. Die maximale Größe beträgt 158 cm (62 Zoll) L + B + H.
Eine solche Angelausrüstung gilt als 1 Aufgabegepäckstück. Eine Angelausrüstung können Sie als Teil Ihrer Standardfreigepäckmenge mitbringen. Wollen Sie dieses Set zusätzlich zu Ihrer Standardfreigepäckmenge mitführen, müssen Sie die Übergepäckgebühr für ein normales Gepäckstück zahlen.
Musikinstrumente
- 1Als aufzugebendes Gepäck
Ihr Musikinstrument muss in einem Hartschalenkoffer verpackt sein. Wir haften nicht für Schäden aufgrund einer unangemessenen Verpackung Ihres Instruments. Wenn Ihr gesamtes Gepäck, einschließlich Ihres Musikinstruments, die Gewichtsgrenzen für Freigepäck überschreitet, gelten die regulären Übergepäcktarife.
Ein Musikinstrument mit einer Länge bis 100 cm (39 Zoll) gilt innerhalb Ihrer reguläre Freigepäckmenge als ein Gepäckstück. Überschreitet Ihr Instrument mit Verpackung die Größe von 203 cm (80 Zoll) (L + B + H) oder ein Gewicht von 32 kg (70,5 lbs), müssen Sie die Beförderung beantragen. - 2Als Handgepäck
Musikinstrumente, wie eine Gitarre oder ein kleineres Instrument, können Sie als Handgepäck mitnehmen. Dieses können Sie anstelle Ihres erlaubten regulären Handgepäckstücks mitnehmen. Die Gesamtabmessungen sollten 115 cm/45 Zoll (L + B + H) nicht überschreiten. - 3Auf einem zusätzlichen Sitzplatz
Größere Instrumente, die nicht ins Gepäckfach oder unter den Sitz vor Ihnen passen, können manchmal auf einem im Voraus reservierten zusätzlichen Sitzplatz befördert werden. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur, wenn Ihr Instrument nicht länger ist als 140 cm (55 Zoll) und nicht mehr wiegt als 46 kg (101 lbs). Bitte kontaktieren Sie KLM Telefonische Reserveringen immer mindestens 48 Stunden vor dem Abflug, um einen Sitzplatz für Ihr Instrument zu reservieren. - 4Als Fracht
Wenn Ihr Musikinstrument mehr als 40 kg (101 lbs) wiegt oder länger ist als 406 cm (160 Zoll) (L + B + H), kann Ihr Instrument nur als Fracht mit AIR FRANCE-KLM Cargo befördert werden.
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