Genehmigungen und Bewilligungen
Um mit Schusswaffen und Munition reisen zu können, müssen Sie eine Genehmigung beantragen. Hier erhalten Sie Informationen zu Ausnahmen sowie zum Antragsverfahren.
Ausnahmen
Folgende Passagiere sind von der Beantragung einer Genehmigung freigestellt:
- Jäger mit Wohnsitz in den Niederlanden, die in die/aus den Niederlanden reisen und einen gültigen Jagdschein vorlegen können. Das/die mitgeführte(n) Gewehr(e) muss/müssen im Jagdschein aufgeführt sein.
- In den Niederlanden wohnhafte Mitglieder eines Sportschießvereins, die in die/aus den Niederlanden reisen und nur unter der Voraussetzung, dass sie eine schriftliche Einladung oder Erklärung eines Schießvereins aus dem Land vorlegen können, in das der betreffende Passagier reist.
- Inhaber eines EU-Reisepasses, die ausschließlich innerhalb der Europäischen Union reisen, sofern sie einen offiziellen und auf ihren Namen ausgestellten EU-Waffenschein (Passformat) für die betreffende Waffe vorlegen können. Hinweis: Einige EU-Länder stellen Waffenscheine ohne EU-Signatur aus. Inhaber solcher Waffenscheine müssen eine Genehmigung beantragen.
- Militärpersonen, die im Regierungsauftrag (NATO, UN) reisen.
Antragsverfahren
| - | Um eine Genehmigung zu erhalten, müssen Sie für die Hin- und Rückreise einen separaten „Genehmigungsantrag zur Beförderung von Schusswaffen“ ausfüllen. Genehmigungsantrag zur Beförderung von Schusswaffen herunterladen ((PDF 56kb, nur in englischer Sprache) |
| - | Antragsformulare sind auch bei der niederländischen Zollbehörde in Groningen unter folgender Kontaktadresse erhältlich: |
| Belastingdienst Douane Noord Centrale Dienst voor In- en Uitvoer Postbus 30003 9700 RD Groningen Tel.: +31-(0)50-523 2600 Fax: +31-(0)50-523 2183 Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 08.30 bis 17.00 Uhr | |
| - | Blankoformulare dürfen zwecks zukünftiger Nutzung kopiert werden. |
| - | Die ausgefüllten Formulare und eine Kopie Ihres Passes müssen per Fax an die oben genannte Nummer geschickt werden. |
| - | Die niederländische Zollbehörde wird die Formulare zusammen mit einer Bewilligung an Sie zurücksenden und die Zoll- und Sicherheitsdienste auf dem Flughafen Schiphol über den Transport informieren. |
| - | Der gesamte Bearbeitungsprozess dauert 3 bis 5 Arbeitstage. |
| - | Die Bewilligung(en) ist/sind auf Ihrer Reise mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen. |
| - | Im Großgepäck vorgefundene Waffen und Munition können beschlagnahmt werden, wenn der Eigentümer nicht alle erforderlichen Genehmigungen vorlegen kann. |

