Neue Sicherheitsmaßnahmen für Flüssigkeiten/Gels/Sprays auf dem Flughafen Incheon
Als Reaktion auf die neue Bedrohung durch Flüssigexplosivstoffe und zur Einhaltung der von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) ausgesprochenen Empfehlungen werden die Passagiere darauf hingewiesen, dass im Handgepäck befindliche Flüssigkeiten, Gels und Sprays ab dem 1. März 2007 den Handgepäckbeschränkungen unterliegen. Dies gilt für alle internationalen Flüge (einschließlich Transfer- und Transitflüge), die in der Republik Korea starten.
Einschränkungen für Flüssigkeiten, Gels und Sprays im Handgepäck:
- Obergrenze für Flüssigkeiten, Gels und Sprays: nicht mehr als 100 ml (3,5 oz) pro Behälter. Die Tasche darf den Inhalt von 1 Liter (35 oz) nicht überschreiten.
Erlaubte Handgepäcksgegenstände:
- Alle Flüssigkeiten, Gels und Sprays müssen sich in einzelnen Behältern befinden; maximaler Inhalt 100 ml.
- Die Artikel müssen sich in einer transparenten, wiederverschließbaren/mit einem Reißverschluss versehenen 1-Liter-Tasche (Abmessung ca. 20 cm x 20 cm) befinden und problemlos in die versiegelte/mit dem Reißverschluss verschlossene Tasche passen.
- Jeder Passagier darf nur eine wiederverschließbare Plastiktasche mit einem Fassungsvermögen von 1 Liter mit sich führen.
- Jeder Passagier muss seine/ihre Plastiktasche aus dem Handgepäck herausnehmen und bei der Sicherheitskontrolle auf das Förderband legen.
Zollfreie Waren
Flüssigkeiten und Gels, die nach dem Passieren der Sicherheitskontrollen oder in Duty-Free-Shops in der Stadt gekauft und zu den Duty-Free-Abholschaltern am Flughafen geliefert wurden, sind unter den folgenden Bedingungen zugelassen:
- Flüssigkeiten und Gels müssen in einer verschlossenen, transparenten Plastiktasche (Antimanipulationstasche) verpackt sein.
- Die Antimanipulationstasche darf bis zum Erreichen der endgültigen Destination nicht geöffnet oder beschädigt werden.
- Kassenbons der gekauften zollfreien Waren müssen ordnungsgemäß an der Antimanipulationstasche befestigt sein oder sich in der Tasche befinden.
Ausnahmen:
- Erlaubt sind Flüssigkeiten, Gels und Sprays für medizinische Zwecke. Dies gilt auch für Babynahrung(z. B. Flaschenmilch, Brustmilch, Babysaft), die für den Gebrauch während des Flugs mit einem Baby vorgesehen ist.

