Alleinreisende Kinder
Alleinreisende Kinder zwischen 5 und 14 Jahren müssen den Service für alleinreisende Kinder (Unaccompanied Minor Service) nutzen. Wir möchten Sie deshalb darauf hinweisen, dass Ihr Kind nicht an Bord des Flugzeugs zugelassen wird, wenn Sie den Unaccompanied Minor Service nicht gebucht haben. Kinder unter 5 Jahren dürfen auf unseren Flügen nicht ohne Begleitung fliegen. Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren können ohne Begleitung reisen, wahlweise aber auch den Service für alleinreisende Kinder in Anspruch nehmen.
Auf dieser Seite:
Der Unaccompanied Minor Service
Dieser Service gewährleistet, dass Ihr Kind während der gesamten Reise unter besonderer Obhut steht – auch bei eventuellen Verspätungen. Ihr Kind wird kontinuierlich vom Boden- und Kabinenpersonal betreut. Vor Reiseantritt muss ein alleinreisendes Kind von einem Erwachsenen beim Eincheckschalter angemeldet werden. Die erwachsene Person, die das Kind zum Flughafen bringt, darf den Flughafen nicht verlassen, bis das Flugzeug mit dem Kind an Bord gestartet ist. Bei einer längeren Umstiegszeit auf dem Flughafen Amsterdam-Schiphol werden alle alleinreisenden Kinder in die Junior Jet Lounge gebracht. Dort erwarten sie Erfrischungsgetränke, Video- und Computerspiele, Videofilme, Bücher in verschiedenen Sprachen und viel Spielzeug. Nach Beendigung des Reise bringt ein KLM-Mitarbeiter Ihr Kind persönlich zu der von Ihnen angegebenen Abholperson.
So buchen Sie den Unaccompanied Minor Service
Der Service für alleinreisende Kinder muss vor Reiseantritt gebucht werden. Auf dieser Website ist es nicht möglich, den Unaccompanied Minor Service oder ein Ticket für alleinreisende Kinder zu buchen. Wenn Sie eine Reservierung vornehmen möchten, setzen Sie sich bitte mit dem Reservierungszentrum in Verbindung.
Wird Ihr Flug von einer KLM-Partner-Airline durchgeführt, könnten für alleinreisende Kinder abweichende Regelungen gelten. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Reisebüro oder direkt bei der betreffenden Fluglinie nach den geltenden Vorschriften.
So funktioniert der Unaccompanied Minor Service
Um für Ihr Kind den Betreuungsservice in Anspruch zu nehmen, müssen Sie eine Vollmacht ausstellen. Sie erteilen eine solche Vollmacht, indem Sie das „Handling Advice“-Formular ausfüllen und unterschreiben. Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer Reservierung von der Fluggesellschaft oder vor Reiseantritt am Flughafen.
Der Elternteil oder der/die Begleiter(in), der/die das Kind bis zur Abreise begleitet und dem Personal der Fluggesellschaft anvertraut, darf den Flughafen bis zum Abflug des Flugzeugs nicht verlassen.
Kosten für den Unaccompanied Minor Service
Wenn Sie den Unaccompanied Minor Service für Ihr Kind reservieren, können Sie den günstigen Tickettarif für Kinder unter 12 Jahren nicht mehr in Anspruch nehmen; Sie zahlen immer den vollen Erwachsenentarif. Darüber hinaus wird eine Servicegebühr erhoben, wenn das Kind älter als 12 Jahre ist.
Kosten:
- Kinder unter 12 Jahren: Preis eines Erwachsenentickets.
- Kinder ab 12 Jahre: Preis eines Erwachsenentickets plus eine Servicegebühr.
Die Servicegebühr für die Hinreise und die eventuelle Rückreise muss vor Reiseantritt entrichtet werden.
Servicegebühr Unaccompanied Minor Service für Kinder ab 12 Jahren
Einfache Strecke | NonStopflug | Anschlussflug |
Innerhalb Europas | EUR 40 | EUR 65 |
Alle anderen Regionen | EUR 60 | EUR 120 |
Für gemeinsam reisende Geschwister gibt es manchmal Ermäßigungen. Genaue Informationen erhalten Sie beim Reservierungszentrum.