Wichtige Sicherheitsinformationen für Passagiere
Auf dieser Seite:
Alle Flüge aus den USA und Kanada
Es gelten die folgenden Regelungen für Flüssigkeiten, Gels bzw. Spraydosen an den Sicherheitskontrollen für die Passagiere:
Es sind keine Flüssigkeiten, Gels und/oder Spraydosen erlaubt, ausser einem durchsichtigen, neutralen verschließbaren Plastikbeutel mit 1 Liter Volumen, der Flüssigkeiten, Gels bzw. Sprays in Behältern von jeweils höchstens 100 ml enthalten darf. Alle Behälter müssen bequem in den Plastikbeutel hineinpassen und der Plastikbeutel muss komplett verschlossen bzw. versiegelt sein und einer separaten Scanner-Kontrolle unterzogen werden.
Die unten aufgeführten Artikel sind erlaubt, doch sind diese bei der TSA (Transport Security Administration) an der Sicherheitskontrolle zu deklarieren, falls sie nicht in einem durchsichtigen, neutralen, verschließbaren Plastikbeutel von 1 Liter Volumen verpackt wurden bzw. sie größer als 100 ml sind:
- Babynahrung oder Babymilch (einschließlich Muttermilch) und Babynahrung oder -saft in Behältern, wenn ein Baby oder Kleinkind mit an Bord genommen wird
- Medikamente (Flüssigkeiten, Gels bzw. Sprays)
- Flüssigkeiten (einschließlich Säfte) oder Gels für Diabetiker oder sonstige medizinische Bedürfnisse
Alle anderen Flüssigkeiten, Gels und/oder Sprays dürfen in eingecheckten Gepäckstücken mitgeführt wurden.
Schließen Sie bei Flügen in die USA Ihr Freigepäck nicht ab. Das Gepäck muss auf Sprengstoffe kontrolliert werden.
Weitere Informationen über die Sicherheit finden Sie auf den folgenden (externen) Websites:
US Transport Security Administration (Amerikanische Behörde für Transportsicherheit)
Canada Air Transport Security Authority (Kanadische Behörde für Flugtransportsicherheit)
KLM übernimmt für die Informationen auf diesen Websites keine Haftung und es können unterschiedliche Bedingungen gelten.
Alle Flüge in die USA
Es gelten die folgenden Regelungen für Flüssigkeiten, Gels bzw. Spraydosen an den Sicherheitskontrollen für die Passagiere:
Es sind keine Flüssigkeiten, Gels und/oder Spraydosen erlaubt ausser einem durchsichtigen, neutralen verschließbaren Plastikbeutel mit 1 Liter Volumen, der Flüssigkeiten, Gels bzw. Spraydosen in Behältern von jeweils höchstens 100 ml enthalten darf. Alle Behälter müssen bequem in den Plastikbeutel hineinpassen und der Plastikbeutel muss komplett verschlossen bzw. versiegelt sein und einer separaten Sichtkontrolle oder Scanner-Kontrolle unterzogen werden.
Flüssigkeiten, Gels bzw. Spraydosen, die in eine der folgenden Kategorien fallen und die in angemessenen Mengen für die Reise des Passagieres mitgenommen werden, sind nicht auf die 100 ml-Grenze beschränkt und brauchen nicht in dem Plastikbeutel von 1 Liter verpackt werden, es sei denn dieses ist von der Regierung des Ziellandes oder von der betreffenden Fluggesellschaft vorgeschrieben.
- Babynahrung oder Babymilch (einschließlich Muttermilch) und Babynahrung oder -saft in Behältern, wenn ein Baby oder Kleinkind mit an Bord genommen wird
- Medikamente (Flüssigkeiten, Gels bzw. Sprays)
- Flüssigkeiten (einschließlich Säfte) oder Gels für Diabetiker oder sonstige medizinische Bedürfnisse
Alle anderen Flüssigkeiten, Gels und/oder Sprays dürfen in eingecheckten Gepäckstücken mitgeführt wurden.
Schließen Sie bei Flügen in die USA Ihr Freigepäck nicht ab. Das Gepäck muss auf Sprengstoffe kontrolliert werden.
Alle Flüge aus Indien
Es sind keine Flüssigkeiten/Gels/Pasten oder Artikel von ähnlicher Konsistenz im Handgepäck bzw. an der Person erlaubt, die das Flugzeug besteigt. Ausgenommen sind Medikamente bzw. Medikamente zum Inhalieren, zusammen mit Rezept, und Babynahrung.
Die Passagiere dürfen separat, in kleinen Mengen für die Dauer der Reise Flüssigkeiten/Gels/Pasten oder Artikel von ähnlicher Konsistenz in einem neutralen durchsichtigen verschließbaren Plastikbeutel von 1 Liter Volumen mitnehmen. Jeder Artikel darf eine Menge von jeweils 100 ml jedoch nicht übersteigen.
Zusätzlich darf pro Person nur ein Stück Handgepäck mit in das Flugzeug genommen werden. Passagiere, die mehr als nur ein Handgepäckstück mitführen, werden bei der Sicherheitskontrolle wieder zum Check-in-Schalter ihrer Fluggesellschaft zurückgeschickt.
Es sind keine Flüssigkeiten erlaubt ausser Babynahrung, Muttermilch oder Säften (falls ein Baby oder Kleinkind mit an Bord genommen wird), verschreibungspflichtigen Medikamenten im Namen des Passagieres, Insulin und anderen nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten sowie Toilettenartikeln für die Flugbegleiter.
Am internationalen Flughafen von Hongkong (HKIA) sollen, in Übereinstimmung mit den neuen Richtlinien der internationalen Zivilluftfahrt-Organisation ab dem 21. März 2007 neue Maßnahmen zur Kontrolle von Flüssigkeiten, Gels und Sprays eingeführt werden.
Für die neuen Sicherheitsmaßnahmen für das Handgepäck am HKIA bitte hier klicken.
Die folgende Regelung ist ab 1. März 2007 in Kraft getreten:
An Bord des Flugzeugs sind keine Flüssigkeiten, Gele und/oder Spraydosen erlaubt. AUSGENOMMEN ist eine transparente, wiederverschließbare Plastiktüte mit einem Inhalt von 1 Liter, die Flüssigkeiten, Gele und/oder Spraydosen in Behältnissen mit jeweils einem Inhalt von 100 ml oder weniger enthalten darf. Ausgenommen sind Flüssigkeiten, die zu medizinischen Zwecken, einschließlich Babynahrung, benötigt werden.
Für die Einzelheiten über diese neuen Sicherheitsmaßnahmen bitte hier klicken.
Für Korea
Neue Sicherheitsmaßnahmen für Flüssigkeiten, Gels und Sprays auf dem Flughafen Incheon
Als Reaktion auf die neue Bedrohung durch Flüssigexplosivstoffe und zur Einhaltung der von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) ausgesprochenen Empfehlungen werden die Passagiere darüber informiert, dass im Handgepäck befindliche Flüssigkeiten, Gels und Sprays ab dem 1. März 2007 den Handgepäckbeschränkungen unterliegen. Dies gilt für alle internationalen Flüge (einschließlich Transfer- und Transitflüge), die in der Republik Korea starten.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.
Zollfreie Einkäufe
- Passagieren, die auf Flughafen Schiphol für die USA umsteigen, wird geraten, keine Flüssigkeiten, Gels oder Sprays in den zollfreien Läden an ihrem Ausgangsflughafen oder auf ihrem Flug nach Amsterdam zu kaufen.
- Passagieren, die in den USA oder in Kanada umsteigen, wird geraten, sämtliche zollfreie Artikel (Flüssigkeiten, Gels oder Sprays) nach der Zollerklärung und den Einwanderungsformalitäten in ihrem eingecheckten Gepäck mitzunehmen.
Alle Flüge aus Rumänien
Flüssigkeiten oder Gels, die von Passagieren auf ihrer Reise in oder durch EU-Länder in einem Dutyfree-Shop auf dem Flughafen gekauft wurden, müssen in einer versiegelten Tasche verpackt sein, die speziell für den Transport solcher Artikel vorgesehen sind. Auch Flüssigkeiten und Gels, die zollfrei an Bord eines Flugzeugs gekauft wurden, müssen in ersiegelte Taschen verpackt sein.
Alle Fluge nach oder von Australien
Per 31. März 2007 tritt die folgende Vorschrift in Kraft: es dürfen keine Flüssigkeiten, Gels und/oder Sprays mit in das Flugzeug genommen werden, AUSSER in einer völlig transparenten, wiederverschließbaren Plastiktüte mit einem Inhalt von maximal 1 Liter, der Flüssigkeiten, Gels und/oder Sprays in Behältnissen mit jeweils einem Inhalt von höchstens 100 ml enthalten darf. Ausgenommen sind Flüssigkeiten, die zu medizinischen Zwecken, einschließlich Babynahrung, benötigt werden.
Transitpassagieren ist es NICHT erlaubt, zollfrei an Abflug- oder Ankunftsflughäfen außerhalb Australiens oder im zollfreien Bordverkauf gekaufte Flüssigkeiten, Gels und/oder Sprays mitzuführen.
Passagiere und Transitpassagiere können Flüssigkeiten und Gels, einschließlich Dutyfree-Artikel im sterilen Bereich eines australischen Flughafens kaufen und diese mit ins Flugzeug nehmen.
Für Transitpassagiere in Amsterdam:
Flüssigkeiten, die zollfrei auf einem Flughafen außerhalb der Europäischen Union erworben und nicht aufgegeben wurden, werden auf dem Amsterdamer Flughafen Schiphol beschlagnahmt, auch wenn diese versiegelt sind.
Gemäß den Sicherheitsvorschriften des Amsterdamer Flughafens Schiphol werden Tüten in der Größe von 30 x 40 cm beschlagnahmt, wenn dessen Inhalt
1 Liter überschreitet. Der Gesamtinhalt der Plastiktüte ist auf 1 Liter begrenzt.

