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Neue Regelungen für das Handgepäck

Am 6. November 2006 sind neue Regelungen für den Inhalt von Handgepäck in Kraft getreten. Flüssigkeiten, Gels und Sprays dürfen nur noch in kleinen Mengen (maximal 100 ml pro Behälter) im Handgepäck mitgeführt werden. Außerdem dürfen die Behälter mit Flüssigkeiten nur in durchsichtigen Plastikbeuteln transportiert werden.

Die neuen Regelungen gelten für Flüssigkeiten wie Wasser und andere Getränke, beziehen sich aber auch auf Gels, Pasten, Lotionen und den Inhalt von Spraydosen. Dazu gehören auch Toilettenartikel wie Zahnpasta, Rasiercreme, Haargel, Lipgloss und Cremes. 

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Für die Flüssigkeiten in Ihrem Handgepäck gelten folgende Regelungen:

• Die neuen Regelungen gelten für Flüssigkeiten wie Wasser und andere Getränke, beziehen sich aber auch auf Gels, Pasten, Lotionen und den Inhalt von Spraydosen. Dazu gehören auch Toilettenartikel wie Zahnpasta, Rasiercreme, Haargel, Lipgloss und Cremes.
• Sie dürfen nur noch Flüssigkeiten und Gels in Behältern mit einem Volumen von höchstens 100 ml mitnehmen.
• Diese Behälter dürfen nur in einem wieder verschließbaren, durchsichtigen Plastikbeutel mitgeführt werden. 
• Jeder Passagier darf nur einen solchen Plastikbeutel mitführen.
• Das Volumen des durchsichtigen Plastikbeutels darf 1 Liter nicht übersteigen; Sie können einen geeigneten Plastikbeutel von zu Hause mitbringen. 
 
Die jüngsten Regelungen für die USA, Kanada, Malaysia und Hongkong finden Sie auf folgenden externen Websites: 

Drei Ausnahmen – Flüssigkeiten, die mitgeführt werden dürfen:

• Babynahrung, die während der Reise benötigt wird,
• Medikamente, die während der Reise benötigt werden,
• spezielle Diätprodukte, die während der Reise benötigt werden. 

Zusätzliche Informationen zu Flügen aus oder nach Indien und Großbritannien sowie aus den oder in die USA

• Bei Abflug von einem Flughafen in Indien können Sie ungeachtet der Reiseklasse lediglich ein (1) Handgepäckstück mitnehmen.
• Aufgrund der neuen Regelungen dürfen Sie bei Abflug von einem britischen Flughafen ungeachtet der Reiseklasse lediglich ein (1) Handgepäckstück mitnehmen. 
• Ab dem 1. Mai 2007 werden auf allen britischen Flughäfen die Flüssigkeiten in Ihrem Handgepäck überprüft. Diese Überprüfung findet bei der Handgepäckkontrolle statt. Rechnen Sie daher damit, dass diese neue Regelung zu längeren Wartezeiten bei der Handgepäckkontrolle führen kann.
• Wenn Sie in die USA reisen, werden Sie gebeten, Ihr Großgepäck im Zusammenhang mit Sprengstoffkontrollen nicht abzuschließen.

Vorzeigen des Handgepäcks bei der Sicherheitskontrolle

Wenn Sie durch die Sicherheitskontrolle gehen, werden Sie aufgefordert, alle Flüssigkeiten einzeln vorzuzeigen. Die Behälter müssen bequem in den durchsichtigen Plastikbeutel passen und der Beutel muss verschlossen sein. Sie werden auch gebeten, Ihre Jacke bzw. Ihren Mantel sowie größere Elektrogeräte wie einen Laptop bei der Sicherheitskontrolle separat vorzuzeigen und aus ihren Etuis zu nehmen.

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Zollfreie Artikel

Für die Mitnahme von zollfreier Ware, die Sie am Flughafen gekauft haben, gelten andere Vorschriften: 
• An den europäischen Flughäfen dürfen Sie weiterhin nach der Ticket- und/oder Passkontrolle sowie an Bord europäischer Fluggesellschaften (zollfreie) Einkäufe tätigen. Flüssigkeiten und Gels, die Sie nach der Ticket- und/oder Passkontrolle oder an Bord eines Flugzeugs kaufen, werden im Laden bzw. an Bord verpackt und versiegelt. Das Verpackungssiegel bleibt 24 Stunden gültig. Sie dürfen das Siegel erst brechen, wenn Sie Ihr Endziel erreicht haben – auch im Falle eines Anschlussfluges darf das Siegel auf einem anderen Flughafen nicht gebrochen werden. 
• Nicht eingecheckte, zollfrei an einem Flughafen außerhalb der Europäischen Union gekaufte Flüssigkeiten, werden auf dem Flughafen Amsterdam-Schiphol beschlagnahmt – auch, wenn die Artikel versiegelt sind. 
• Passagieren, die in den USA oder in Kanada umsteigen, wird empfohlen, sämtliche zollfrei gekauften Flüssigkeiten, Gels oder Spraydosen nach der Zollkontrolle in ihrem Großgepäck mitzuführen.
• Wenn Sie in Australien umsteigen, dürfen Sie keine Flüssigkeiten, Gels oder Spraydosen in Ihrem Handgepäck mitführen, die Sie außerhalb Australiens gekauft haben. 

Zulässige Standardmengen für Handgepäck und Großgepäck

Für die allgemeinen Bestimmungen über die zulässige Gepäckmenge siehe zulässige Handgepäckmenge und zulässige Großgepäckmenge.