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Verreisen mit Ihrem Kind
Kinder bis einschließlich 14 Jahre dürfen nur in Begleitung einer mindestens 18 Jahre alten Begleitperson reisen, die während der gesamten Reise die volle Betreuung und Verantwortung für das Kind übernimmt. Begleitperson und Kind müssen daher den gleichen Flug in der gleichen Reiseklasse nehmen.
Alleinreisende minderjährige Kinder

Kinder unter 5 Jahren dürfen grundsätzlich nicht alleine reisen, sondern immer nur mit der oben beschriebenen Begleitung.
Kinder von 5 bis einschließlich 14 Jahre dürfen alleine reisen, für sie muss jedoch der Service für alleinreisende minderjährige Kinder (Unaccompanied Minor Service) gebucht werden. Für alleinreisende Kinder dieser Altersgruppe ist die Buchung dieses Services zwingend vorgeschrieben – und Sie können Ihr Kind ruhigen Herzens die Reise antreten lassen. Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Ihr Kind nicht an Bord des Flugzeugs zugelassen wird, wenn Sie den Service für alleinreisende minderjährige Kinder nicht gebucht haben. Diesen Unaccompanied Minor Service wie auch das Ticket für Ihr Kind können Sie ausschließlich über KLM Telefonische Reservierungen buchen.
Kinder von 15 bis einschließlich 17 Jahre dürfen auf von AIR FRANCE und KLM durchgeführten Flügen ohne Begleitung reisen. Auf Wunsch kann für diese Kinder jedoch auch der Service für alleinreisende minderjährige Kinder gebucht werden. Wird Ihr KLM-Flug von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt, könnten die Vorschriften strenger sein. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Reisebüro oder direkt bei der betreffenden Fluglinie nach den geltenden Vorschriften.
Hier lesen Sie mehr über den Service für alleinreisende minderjährige Kinder
Junior Jet Service
Bei KLM können junge Kinder – und deren Eltern – immer auf besondere Aufmerksamkeit und spezielle Einrichtungen zählen. Auf allen KLM-Interkontinentalflügen stehen an Bord Spielzeugpakete und verschiedene Babyartikel zur Verfügung. Spezielle Kindermahlzeiten können telefonisch kostenlos im Voraus bestellt werden.
Kontaktieren Sie KLM Telefonische Reservierungen
Reisen mit Kindern unter 2 Jahren
Ist Ihr Kind jünger als 2 Jahre, können Sie es auf dem Hin- und Rückflug auf dem Schoß halten. Für alle Kinder, die vor oder zum Zeitpunkt des Rückflugs 2 Jahre oder älter sind, muss sowohl für den Hin- als auch den Rückflug ein eigener Sitzplatz reserviert werden.
Ein Erwachsener kann mit höchstens 2 Babys reisen, darf aber nur ein Baby auf dem Schoß halten. Für das andere Baby muss ein eigener Platz gebucht werden.
Auf Interkontinentalflügen ist es möglich, ein Babybettchen zu buchen. Diese Bettchen eignen sich für Babys bis 6 Monate, die am Reisetag nicht größer als 65 cm und nicht schwerer als 10 kg sind.
Gepäck, Kinderwagen und Kindersitze
Für ein Kind unter zwei Jahren, das auf Ihrem Schoß reist, dürfen Sie Folgendes mitnehmen:
- Ein Handgepäckstück mit Gegenständen zur Babypflege, das nicht mehr als 10 kg wiegt und dessen Abmessungen 55 x 35 x 25 cm nicht überschreiten,
- einen kleinen, gänzlich zusammenklappbaren Buggy/Kinderwagen – sollte unter dem Sitz oder im Gepäckfach kein Platz für den Buggy sein, können Sie ihn kostenlos als Gepäck aufgeben. Zu diesem Buggy/Kinderwagen kann auch eine Schutzabdeckung gehören. Sollte diese Schutzabdeckung jedoch andere Gegenstände enthalten, gilt sie als zusätzliches Gepäckstück,
- 1 aufzugebendes Großgepäckstück bis zu einem Höchstgewicht von 10 kg. Wird das Gepäck Ihres Kindes in einem der Gepäckstücke der Eltern befördert, darf dieses nicht mehr als 23 kg (50,5 lbs) pro Gepäckstück wiegen.
Wenn Sie für Ihr Kind einen eigenen Sitzplatz gebucht haben, können Sie Ihren eigenen (Auto-)Kindersitz mit an Bord bringen. Damit er zwischen die Armlehnen des Flugzeugstuhls passt, darf dieser Kindersitz nicht breiter sein als 42 cm/16.5 Zoll.
Nur Kindersitze, die keinerlei Defekte aufweisen und sichtbar mit einem Zulassungssiegel der Europäischen Union oder einer anderen dazu befugten offiziellen Instanz versehen sind, werden an Bord zugelassen.
Folgende Gütesiegel sind zugelassen:
- UN Standard ECE R44-03 und 44-04
- US FMVSS no. 213
- Kanadischer CMVSS 213/123.1
- Deutscher TÜV/958-01/2001
- Typen mit der Kennzeichnung „Approved by Transport Canada“
- Typen mit der Kennzeichnung „Approved by the US Federal Aviation Administration (FAA)”
- Typen mit der Kennzeichnung „Approved by Joint Civil Aviation Authority (JAA)”
Bitte beachten Sie, dass Sie einen Sitzplatz für ein zweites Baby oder den Gebrauch eines (Auto-)Kindersitzes im Voraus reservieren/anmelden müssen. Dazu setzen Sie sich bitte mit KLM Telefonische Reservierungen oder einer KLM-Verkaufsstelle in Ihrer Nähe in Verbindung.



