Ausgleich für Stornierung oder Umbuchung
In folgenden Fällen können Sie über den KLM Kundendienst einen Ausgleich beantragen:
- Ihr KLM-Flug war überbucht und aufgrund dessen konnten Sie nicht an Bord des Flugzeugs gehen.
- Ihnen sind während der Reise unvorhergesehene Kosten entstanden (zusätzlich zu den Kosten für Ihr Ticket und die Zusatzoptionen) wie Telefongebühren oder Mittagessen.
Laden Sie die Broschüre „Unterstützung und Entschädigung“ herunter(PDF, 176KB) (English only)
Erstattung bei Flugunterbrechung
Falls Ihr KLM-Flug Verspätung hatte, bedauern wir die daraus entstandenen Unannehmlichkeiten. Sie können den KLM Kundendienst (s. u.) kontaktieren und in folgenden Fällen eine Entschädigung beantragen:
- Ihr Flug hatte mehr als 3 Stunden Verspätung.
- Sie sind zu, von oder durch ein europäisches Reiseziel geflogen.
- Ihr Flug war nicht aufgrund besonderer Umstände verspätet, wie z. B. extreme Wetterbedingungen, politische Instabilität oder der Streik einer Drittpartei.
Wir werden Ihren Antrag sorgfältig prüfen. Wenn Sie einen Erstattungsantrag einreichen, ist damit leider nicht gewährleistet, dass Ihnen ein Ausgleich gewährt wird.
Damit Ihr Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann, fügen Sie bitte folgende Informationen im Bereich „Ihre Nachricht“ bei:
- Das Aktenzeichen der Reklamationen, die Sie uns bereits zugeschickt haben.
- Flugnummer und Reisedaten falls Sie auf einen anderen Flug umgebucht wurden.
- Ob Sie zum ersten Mal einen Ausgleich beantragen.
- Wie Sie den Ausgleich am liebsten erhalten würden:
- A: Beförderungsgutschein oder
- B: in bar: Bitte geben Sie die IBAN-Nummer/den BIC-Code Ihrer Bank an.
Lesen Sie mehr über einen Ausgleich in bar und Beförderungsgutscheine
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