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      Sie beginnen Ihren Flug viel entspannter, wenn Sie im Voraus wissen, was Sie mit sich führen dürfen. Wenn Sie nur mit Handgepäck reisen, dann checken Sie online ein und sparen Sie so Zeit am Flughafen!

      Abmessungen, Gepäckmenge und Gewicht

      Alle Gepäckstücke, die Sie nicht aufgeben, aber mit in die Kabine nehmen, werden Handgepäck genannt. Dieses Gepäck können Sie im Gepäckfach über den Sitzen oder unter dem Sitz verstauen.

      Bei Flügen durchgeführt von KLM Cityhopper gibt es jedoch eine eingeschränkte Aufbewahrungskapazität und daher kann es vorkommen, dass wir Ihr Handgepäck im Frachtraum befördern müssen.

      Wir empfehlen Ihnen, Ihr Handgepäck auf ein Minimum zu begrenzen.

       

      Folgende Gepäckstücke können Sie als Handgepäck mitführen:

      Reiseklasse

      Anzahl und Größe

      Gewichtsbeschränkung

      Erlaubte Gepäckstücke

      Economy Class

      1 Tasche, 55 x 25 x 35 cm (21,5 x 10 x 13,5 Zoll) (L x B x H)*

      Ihr Handgepäck, einschl. der erlaubten Gepäckstücke, darf 12 kg (26 lbs) nicht überschreiten.

      Eines der folgenden:
      Handtasche, Brieftasche, Kamera, kleiner Laptop oder 1 anderer Artikel gleicher oder geringerer Größe

      Business Class

      1 Tasche, 55 x 25 x 35 cm (21,5 x 10 x 13,5 Zoll) (L x B x H)* und 1 Tasche kleiner als 45 x 20 x 35 cm (18 x 8 x 13,5 Zoll) (L x B x H)**

      Ihr Handgepäck, einschl. der erlaubten Gepäckstücke, darf 18 kg (40 lbs) nicht überschreiten.

      Eines der folgenden:
      Handtasche, Brieftasche, Kamera, kleiner Laptop oder 1 anderer Artikel gleicher oder geringerer Größe

      * Die Summe der Größen darf 115 cm (45 Zoll) nicht überschreiten, einschl. Rollen und Griffe.
      ** Ausnahme für World Business Class-Passagiere: Auf Flügen aus den Indien dürfen Sie nur ein Handgepäckstück mitführen. Ein zweites Handgepäckstück können Sie kostenlos aufgeben.

      Sonderregelungen für Flüssigkeiten

      Sonderregelungen gelten für Flüssigkeiten, Cremes, Pasten, Gele und Spraydosen. In Ihrem Handgepäck dürfen Sie diese nur in Behältern mit einem Volumen von höchstens 100 ml pro Artikel mitnehmen. Die Artikel müssen in einem durchsichtigen und verschließbaren Plastikbeutel, der ein Volumen von 1 Liter nicht überschreitet, mitgeführt werden. Die Tasche muss geschlossen werden und die Artikel leicht darin unterzubringen sein. 

      Pro Person darf nur ein Plastikbeutel mitgeführt werden. Bei der Kontrolle Ihres Handgepäcks werden Sie gebeten, den Plastikbeutel für die Flüssigkeiten gesondert vorzuzeigen.

      Ausgenommen von dieser Regelung sind die folgenden Artikel:

      • Babynahrung, die während des Flugs benötigt wird
      • Medikamente, die während des Flugs benötigt werden, vorausgesetzt, Sie besitzen ein Rezept oder die Erklärung des behandelnden Arztes 
      • Kranken- und Schonkost, die während des Flugs benötigt wird

      Zollfreie Waren

      Wenn Sie zollfreie Waren auf dem Flughafen gekauft haben und diese mit an Bord nehmen wollen, sollten Sie Folgendes beachten:

      • Auf innereuropäischen Flügen: Hier können Sie nach der Ticket- und Passkontrolle Flüssigkeiten wie Likör und Parfum kaufen. Auf Flügen, die von europäischen Fluglinien durchgeführt werden, können Sie diese Artikel ebenfalls kaufen. Die Flüssigkeiten werden für Sie eingepackt und versiegelt. Das Siegel ist einen Tag lang gültig. Wenn Sie während Ihrer Reise umsteigen müssen, dürfen Sie das Siegel nicht lösen; das Lösen des Siegels ist erst am Endreiseziel erlaubt.
      • Auf Flügen, die außerhalb der Europäischen Union starten: Gemäß einer ab dem 29. April 2011 in Kraft tretenden EU-Verordnung ist es Passagieren, deren Reise außerhalb der Europäischen Union angefangen hat und die auf einem europäischen Flughafen umsteigen, wieder erlaubt, zollfreie Flüssigkeiten und Gele, die auf einem außereuropäischen Flughafen gekauft wurden, mitzubringen. Die Behörden der Niederlande sowie die einiger anderer EU-Länder werden jedoch die Richtlinie beibehalten, dass Passagiere, die von außereuropäischen Ländern einreisen, keine zollfreien Flüssigkeiten und Gele mit sich führen dürfen, wenn sie auf einem EU-Flughafen umsteigen.

        Wir raten daher eindringlich davon ab, zollfreie Flüssigkeiten und Gele auf außereuropäischen Flughäfen zu kaufen, wenn Sie auf einem EU-Flughafen umsteigen, da Flüssigkeiten und Gele beim Boarding beschlagnahmt werden könnten.


      Sie dürfen diese Flüssigkeiten allerdings mit an Bord nehmen, wenn sie auf folgenden Flughäfen gekauft wurden:

      • einem beliebigen Flughafen in Kanada
      • einem beliebigen Flughafen in den USA
      • Kuala Lumpur
      • Singapur
      • Kroatien: Dubrovnik, Pula, Rijeka, Split, Zadar oder Zagreb


      Die Flüssigkeiten müssen innerhalb der letzten 36 Stunden ordnungsgemäß verpackt und versiegelt worden sein.

      • Wenn Sie in den USA oder Kanada umsteigen, wird Ihr Aufgabegepäck nicht bis zu Ihrem endgültigen Reiseziel durchgecheckt. Wir empfehlen Ihnen daher bei Ihrer Ankunft in den Vereinigten Staaten oder Kanada Flüssigkeiten/Gele, die Sie zuvor als steuerfreie Artikel gekauft haben, in dem Gepäck zu verstauen, das Sie dort aufgeben.

      Verbotene Artikel

      Bitte beachten Sie: Auf Flügen in die Vereinigten Staaten dürfen Sie in Ihrem Gepäck keine Druckkopfpatrone oder Tonerkartusche mit einem Gewicht von 453 g oder mehr mitführen. Dies gilt sowohl für Ihr Hand- als auch für Ihr aufzugebendes Gepäck.

      Gemäß den Bestimmungen der Europäischen Union dürfen die folgenden Artikel nicht im Handgepäck in die Kabine eines Passagierflugzeugs mitgeführt werden:

      • Flüssigkeiten, es sei denn in kleinen Mengen und gemäß den offiziellen Vorschriften separat verpackt
      • Produkte tierischen Ursprungs
      • Schusswaffen
      • Stumpfe und spitze Gegenstände
      • Sprengstoff, entzündliche, chemische und giftige Substanzen


      Einzelne Lithiumbatterien, wie Lithium-Akkus und AA-Lithium-Batterien für Laptops und DVD-Spieler dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden. Jede Ersatzbatterie muss sich noch in der Originalverpackung befinden. Sollten Sie die Verpackung nicht mehr besitzen, müssen Sie die Kontaktpunkte der Batterie mit Klebeband abkleben, um diese zu isolieren, und jede Batterie in einen separaten Plastikbeutel legen.


      Eine Liste der verbotenen Artikel finden Sie hier
      Lesen Sie mehr über verbotenen Artikel tierischen Ursprungs(PDF, 221KB)
      Für zusätzliche Informationen wenden Sie sich bitte an Ihr Reisebüro oder Telefonreservierungen

      Handgepäck für Kinder unter 2 Jahren

      Für ein Kind unter 2 Jahren, für das kein Sitz gebucht wurde, dürfen Sie ein Stück Handgepäck mit Gegenständen zur Babypflege mit an Bord nehmen. Die Abmessungen dieses Handgepäckstücks dürfen 55 x 35 x 25 cm (21,5 x 13,5 x 10 Zoll) nicht überschreiten und es darf nicht schwerer als 10 kg sein. Falls genug Platz unter dem Sitz oder in einem Gepäckfach über den Sitzen vorhanden ist, dürfen Sie einen kleinen zusammenklappbaren Buggy als Handgepäck mit an Bord nehmen. Andernfalls können Sie Ihren Kinderwagen ohne Zusatzkosten als aufzugebendes Gepäck einchecken.

      Lesen Sie mehr über Reisen mit Kindern

      Die Gepäckpolitik unserer Partner

      Bei einigen unserer Partner können andere als die oben genannten Gepäckbestimmungen gelten. Für zusätzliche Informationen wenden Sie sich bitte an Ihr Reisebüro oder an die betreffende Fluggesellschaft.

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      Häufig gestellte Fragen

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